Bildungsminister kann sich Krokodiltränen zum Kooperationsverbot sparen

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Bildungsminister Christoph Matschie hat heute öffentlich eingefordert, dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern zügig angepackt werden solle. Zudem forderte er die Thüringer CDU auf, die Zustimmung des Freistaates zur dazu in dieser Woche zur Beratung stehenden Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz, Brandenburg und anderen Bundesländern zu ermöglichen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Es verwundert schon sehr, dass Bildungsminister Matschie auf Bundesebene ständig die Aufhebung des Kooperationsverbotes einfordert. Bei Anträgen im Thüringer Landtag, die das Engagement der Landesregierung auf Bundesebene einfordern, verweigert er jedoch seine Zustimmung. Wir meinen, die öffentlichkeitswirksam vergossenen Krokodiltränen kann sich der Bildungsminister sparen. Auch der Verweis auf die Thüringer CDU, die sich der Aufhebung des Kooperationsverbotes seit langem konsequent verweigert, hilft der Thüringer SPD und ihrem stellvertretenden Ministerpräsidenten nur wenig. Schließlich haben sie sich diesen Koalitionspartner selbst ausgesucht, wohl wissend, dass es äußerst große Unterschiede zwischen beiden Partnern insbesondere in der Bildungspolitik gibt.“ Die bündnisgrüne Bildungspolitikerin verweist zudem darauf, dass es gerade einmal 14 Monate her ist, dass der Antrag der Grünenfraktion „Für einen kooperativen, leistungsstarken und vertrauensvollen Bildungsföderalismus“ auch mit den Stimmen der SPD abgelehnt wurde. „Es ist schon mehr als peinlich, dass die Uneinigkeit in der Koalition in vielen zentralen Fragen mittlerweile nur noch die Handlungsunfähigkeit der Landesregierung und hilflose Appelle für eine neue Bundesregierung zur Folge hat. So gibt es bisher weder eine eigene Position der Landesregierung in Sachen Kooperationsverbot noch eine Meinung zu den vorliegenden Initiativen anderer Länder. Unsere konkreten Vorschläge zur Abschaffung des Kooperationsverbotes wurden nicht einmal im Bildungsausschuss des Landtags diskutiert und ohne weitere Beratung direkt abgelehnt“, erinnert Rothe-Beinlich. „Bundesweit dürfte es mittlerweile Konsens sein, dass das sogenannte Kooperationsverbot ein Fehler war. Es verhindert die gemeinsame Verantwortungsübernahme von Bund und Ländern für wichtige hochschulpolitische und bildungspolitische Herausforderungen. Dass die Thüringer CDU sich weiterhin dagegen sperrt, dringend notwendige Reformen – von der frühkindlichen Bildung, über den Ganztagsschulausbau, die überfällige Inklusion bis hin zum Hochschulbau – auch verfassungsrechtlich zu ermöglichen, versteht wahrlich kein Mensch mehr. Wenn es der SPD also ernst mit ihren Appellen ist, sollte sie zuallererst in der eigenen Koalition mit einem Umdenken beginnen“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.