Asylbewerberleistungsgesetz ist überflüssig

Bild zur Pressemitteilung
Anlässlich der Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Thüringer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Drs. 5/4928) erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrations- und integrationspolitische Sprecherin: „Spätestens seit dem 18. Juli und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es amtlich: Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz. Deshalb haben wir eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung desselben beantragt. Wir fordern die Abschaffung sämtlicher diskriminierender Leistungseinschränkungen, ein Ende von Ausbildungs- und Arbeitsverboten sowie der sogenannten Residenzpflicht.“ Inhalt des Antrags, welcher heute in den Innenausschuss zur weiteren Beratung verwiesen wurde, sind die Integration der Leistungserbringung für Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte in die regulären Sozialleistungssysteme des SGB II und SGB XII. Außerdem soll die medizinische Versorgung in die gesetzliche Krankenversicherung integriert werden. „Unseres Erachtens hätte es dazu heute eine eindeutige Entscheidung geben können. Leider konnte sich dazu die schwarz-rote Koalition nicht durchringen. Zwar sicherte die SPD ihre Unterstützung des Ansinnens zu, CDU und FDP sahen jedoch keinen Handlungsbedarf. Für uns völlig unverständlich, bot doch unser Antrag die Chance, von Thüringen endlich ein erfahrbares Signal in Sachen Willkommenskultur ausgehen zu lassen“, zeigt sich die Migrations- und Integrationspolitikerin enttäuscht. Andere Länder sind da bereits weiter. So haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bereits angekündigt, entsprechend aktiv zu werden. In Brandenburg wird auf Antrag der Grünen nächste Woche im Plenum über eine entsprechende Bundesratsinitiative beraten. „Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert und grenzt aus. Zwar müssen seit dem oben genannten Urteil nunmehr höhere Regelsätze gezahlt werden, sie stiegen von 225 Euro auf 374 Euro für Erwachsene monatlich, die Verletzung der Kinderrechtskonvention und des Sozialpakts der Vereinten Nationen dauern jedoch an. Insofern sehen wir dringenden Handlungsbedarf und hoffen auf breite Unterstützung unseres Ansinnens sowohl im Innenausschuss des Thüringer Landtags als auch aus anderen Bundesländern“, schließt Rothe-Beinlich.