R2G: Koalitionsfraktionen einigen sich beim Vergabegesetz

Arbeit

Die Koalitionsfraktionen haben sich heute auf das Vergabegesetz geeinigt. Mit diesem modernen Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge will die Landesregierung vor allem den kleinen und mittelständigen Unternehmen des Freistaates die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Vergabegesetz soll im Juli-Plenum verabschiedet werden.

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee nannte die Einigung einen „vertretbaren Kompromiss, mit dem ein guter Ausgleich zwischen vielen unterschiedlichen Interessen und Forderungen erreicht wird“: „Das Gesetz senkt bürokratische Hürden, vereinfacht den Zugang zu öffentlichen Aufträgen, aber stärkt auch soziale und ökologische Belange. Mit der Bindung von Auftragsvergaben an einschlägige repräsentative Tarifverträge unterstützen wir das Prinzip ‚Gute Arbeit‘ in der Wirtschaft und wahren zugleich die Tarifautonomie. Der vergabespezifische Mindestlohn von 11,42 Euro kommt vor allem als letzte Rückfalloption für diejenigen Unternehmen in Betracht, die nicht tarifgebunden sind. Das ist eine sinnvolle Lösung, mit der alle Beteiligten gut leben können.“
Die wirtschaftspolitischen Sprecher*innen von Rot-Rot-Grün schließen sich an:
Dieter Hausold, Fraktion DIE LINKE: „Wir haben mit unserer Gesetzesnovelle einen bedeutenden Schritt in Richtung ‚Gute Arbeit für Gute Löhne‘ erreichen können, stärken sozial-ökologische Kriterien und stellen ein starkes Vorbild mit Tariftreue für alle Branchen in der Landesvergabe, das uns bundesweit zum Vorreiter macht. Nun ist klar geregelt, wie repräsentative Tarifverträge vermehrt zum Einsatz kommen können, bei gleichzeitigem Bürokratieabbau durch das Bestbieterprinzip für die mitbietenden Unternehmen. Ganz wichtig konnten wir zusätzlich durch die Einführung des Günstigkeitsprinzips sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer egal welcher Branche immer mindestens das vergabespezifische Mindestentgelt von 11,42 Euro bekommen, auch wenn davor schwächere Bedingungen ausgehandelt wurden.“

Eleonore Mühlbauer von der SPD-Fraktion: „Es freut mich besonders, dass wir uns auf einen vergabespezifischen Mindestlohn von 11,42 Euro einigen konnten und so einen weiteren Beitrag dazu leisten, das Image vom Billiglohnland loszuwerden. Damit orientieren wir uns am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und haben das modernste Vergabegesetz der Bundesrepublik. Außerdem habe ich mich dafür eingesetzt, dass die kommunale Familie selbst entscheidet, welche ökologischen und sozialen Aspekte sie bei der Vergabe anwenden will.“

Olaf Müller, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wir haben mehr Verbindlichkeit bei den ökologischen Kriterien im Vergabegesetz verankert, anstatt nur auf Freiwilligkeit zu setzen. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Anschaffungen koppeln wir noch enger an das Lebenszyklusprinzip. Dabei geht es darum, die Kosten eines Produktes oder einer Leistung ganzheitlich zu betrachten – z.B. hinsichtlich Energiebilanz, Entsorgungskosten, Wartungskosten oder Haltbarkeit.“ Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Grünen, ergänzt: „Wir haben erstmalig für IT-Anschaffungen Open-Source-Lösungen als bevorzugt aufgenommen. Damit folgen wir einer Einschätzung des Chaoscomputerclubs zur IT-Sicherheit. Zusammen mit dem Open-Source-Preis, den wir im Haushalt verankert haben, können wir in Thüringen mehr digitale Resilienz und Nachhaltigkeit verankern.“