Schon vor der Novelle des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) Ende des Jahres 2023, seit der Novelle im Jahr 2019, warten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf die Einrichtung eines Tariftreuebeirats, der festlegt, welche Tarifverträge einschlägig und repräsentativ sind (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 3 Thüringer Vergabegesetz). Jetzt gehen wichtige Verkehrsverträge in die Ausschreibungsphase. Umso wichtiger ist es, dass die positiven Möglichkeiten des Thüringer Vergabegesetzes genutzt und die repräsentativen Tarifverträge vorgegeben werden. Gleichzeitig müssen finanzielle Entwicklungen während der Dauer des Verkehrsvertrags durch branchenspezifische Indizes ausreichend abgedeckt werden.
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