Konsequenzen aus der UN-Naturschutzkonferenz in Nagoya für Thüringen

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Auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) im japanischen Nagoya einigten sich 193 Vertragsstaaten in den Zielen Artenschutz, naturgemäße Nutzung und gerechte Verteilung. Wenn das in Nagoya beschlossene 20-Punkte-Programm zum Naturschutz bis 2020 umgesetzt werden soll, muss der Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern anerkannt und durchgesetzt werden. Bis 2020 sollen u. a. etwa 17 Prozent der globalen Landfläche unter Schutz gestellt werden. Ebenfalls müssen die Weichen für eine naturverträgliche Landwirtschaft gestellt werden und Subventionen mit einer schädlichen Wirkung auf die Artenvielfalt abgebaut werden. Der Flächenanteil an Naturschutzgebieten liegt mit ca. 2,7 Prozent in Thüringen unter dem Bundesdurchschnitt von 3,6 Prozent. Der Anteil der FFH- und Vogelschutzgebiete liegt in Thüringen zwar bei 14 Prozent. Die meisten dieser Gebiete sind aber nicht naturschutzrechtlich gesichert.