Abschaffung der Pflichtbrache für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe ab dem Jahr 2025

Sommerwiese

In der digitalen Sonder-Agrarministerkonferenz (Sonder-AMK) am 22. Mai 2024 befassten sich die Ministerinnen und Minister mit dem bereits zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz beschlossenen Bürokratieabbau. Dabei sollen Änderungen des EU-Basisrechts der Gemeinsamen Agrarpolitik in nationales Recht umgesetzt werden, was zu spürbaren Entlastungen bei den Landwirtinnen und Landwirten führen soll. Als Teil der Konditionalität, deren Einhaltung Voraussetzung für die Prämiengewährung ist, wurden Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) festgelegt. Der GLÖZ-Standard Nummer 8 sieht einen Mindestanteil von vier Prozent für nicht produktive Flächen (Pflichtbrache) vor. Die Erfüllung wurde bereits im Jahr 2023 und wiederholt im Jahr 2024 durch eine Ausnahmeregelung der Europäischen Union ausgesetzt. Nun haben die Ministerinnen und Minister auf der Sonder-AMK festgelegt, die Pflicht zur Stilllegung ab dem Jahr 2025 abzuschaffen.