Kinder und Jugendliche | Leichte Sprache

Wahlzettel

Kinder und Jugendliche

 

Die Zukunft gehört den Kindern und Jugendlichen.

Deshalb sollen die Kinder und

Jugendlichen mitbestimmen können.

Dafür wollen wir das Wahl-Alter senken.

Bei den Gemeinde-Wahlen dürfen Jugendliche

schon ab 16 Jahren wählen.

Wir finden:

Jugendliche ab 16 Jahren sollen bei allen Wahlen wählen dürfen.

Zum Beispiel: Wenn wir den Land-Tag von Thüringen wählen.

Kinder und Jugendliche

Dafür machen wir uns stark.

 

Manche Gemeinden haben schon ein Kinder-Parlament.

Oder ein Jugend-Parlament.

Das Parlament ist eine Versammlung.

Auch die Mitglieder von dem Thüringer Land-Tag 

versammeln sich in einem Parlament.

Die Kinder und Jugendlichen können in den

Parlamenten 
bei der Politik mitmachen.

Kind

Das finden wir gut.

Und das wollen wir für viele Orte in Thüringen.

 

Manchmal müssen Gemeinden eine Entscheidung treffen.

Und die Entscheidung ist wichtig für die

Kinder und Jugendlichen.

Zum Beispiel: Die Gemeinde will einen

neuen Spiel-Platz bauen.

Dann sollen die Gemeinden die Kinder und

Jugendlichen 
nach ihren Wünschen fragen.

 

Viele Jugendliche wollen das Klima schützen.

Manche von den Jugendlichen machen bei „Fridays for Future“ mit.

Das ist Englisch und bedeutet: Freitage für die Zukunft.

Warum Freitage?

Das ist der Grund:

Die Jugendlichen streiken immer freitags für das Klima.

Dann gehen die Jugendlichen nicht zur Schule.

Erdball Kinder

Wir wollen, dass die Jugendlichen bei der

Klima-Politik mitmachen.

Deshalb ist ein Mitglied von Fridays for Future

im Thüringer Klima-Rat.

Der Thüringer Klima-Rat berät das Thüringer Ministerium

für Umwelt, Energie und Natur-Schutz.

 

Viele Gemeinden machen Kinder-Arbeit und Jugend-Arbeit.

Zum Beispiel: Die Gemeinden bieten Freizeit-Möglichkeiten an.

Ball-spielende Kinder

Wir wollen diese Arbeit fördern.

Deshalb geben wir schon mehr Geld für die Arbeit.

 

Auch der Schutz von den Kindern und Jugendlichen

ist uns sehr wichtig.

Kinder und Jugendliche sollen gut aufwachsen können.

Und niemand darf den Kindern und Jugendlichen schaden.

Gegen Alkohol

Das ist ein Beispiel:

Kinder und Jugendliche dürfen keinen Alkohol kaufen.

Dafür gibt es ein Gesetz.

Das ist noch ein Beispiel:

Kinder sollen keine Filme mit Gewalt anschauen.

 

In Thüringen gibt es Beratungs-Stellen für den Kinder-Schutz

und den Jugend-Schutz.

Eltern können zu der Beratungs-Stelle gehen.

Elternberatung

Wenn sich die Eltern um ihr Kind sorgen.

Wir finden die Beratungs-Stellen sehr wichtig.

Deshalb wollen wir die Beratungs-Stellen fördern.

 

 

 

 

Fragen

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema Kinder und Jugendliche?

Das sind Ihre Ansprech-Partnerin und Ihr Ansprech-Partner:

Frau Astrid Rothe-Beinlich

Telefon: 0 36 1 – 37 72 66 3

E-Mail: astrid@rothe-beinlich.de

Herr Tino Gaßmann

Telefon: 0 36 1 – 37 72 68 3

E-Mail: tino.gassmann@gruene-thl.de