Integration ist keine Einbahnstraße - Integrationskonzept ist wichtiger Meilenstein

Integration ist keine Einbahnstraße

Heute hat die Landesregierung das Thüringer Integrationskonzept beschlossen. Das mehr als hundert Seiten umfassende Konzept, welches im Migrationsministerium und maßgeblich durch die Integrationsbeauftragte Mirjam Kruppa erarbeitet wurde, beschreibt eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen, wie Zuwanderung und Integration in Thüringen in den nächsten Jahren aktiv gestaltet werden sollen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, asyl- und migrationspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Das Integrationskonzept ist ein wichtiger Meilenstein für Thüringen. Damit verfügt Thüringen nun über einen ressortübergreifenden, modernen und vor allem wegweisenden Maßnahmenplan für die so wichtige Integrationsarbeit in Thüringen. Das Konzept beschreibt sowohl Ziele als auch konkrete Maßnahmen im Sinne einer menschenrechtsorientierten Integrations- und Flüchtlingspolitik und macht zudem deutlich: Integration ist keine Einbahnstraße. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wird das Konzept zudem mit einem 10 Mio. Euro Ansatz pro Jahr finanziell untersetzt. Daraus wird in den nächsten zwei Jahren beispielsweise die für die Kommunen so wichtige migrationsspezifische Sozialberatung für anerkannte Geflüchtete mit 4 Millionen Euro pro Jahr finanziell unterstützt. Außerdem stellt das Land zukünftig Mittel für umfassende Video- und Audio-Dolmetscherleistungen für die Thüringer Behörden und zivilgesellschaftliche Akteure zur Verfügung. Dies hilft auch, um die Informationen für Zugewanderte besser aufarbeiten zu können.“

Die grüne Migrationspolitikerin betont weiter, dass insbesondere Bildung und Sprache Schlüssel zur gelingenden Integration sind. „Daher ist vorgesehen, mindestens 2,5 Millionen Euro speziell für die Bildungsarbeit von nicht mehr schulpflichtigen Geflüchteten einzusetzen. Das Integrationskonzept sieht für alle Bildungsbereiche klare Maßnahmen vor. Besonders betont das Konzept, dass es bei der Schulpflicht auf die tatsächlich besuchten Schulbesuchsjahre ankommt und eben nicht stur nach Alter aussortiert wird. Daher wird auch vollkommen zu Recht durch das Integrationskonzept das Nachholen von Schulabschlüssen in den Mittelpunkt gestellt. Gemeinsames Ziel ist schließlich, dass alle Zugewanderten umfassende Teilhabechancen - insbesondere auf dem Arbeitsmarkt - erhalten“, so Rothe-Beinlich weiter.

„Wir sind der Landesregierung für die Vorlage des Integrationskonzeptes sehr dankbar. Allerdings gilt es nun, dieses zügig mit Leben zu füllen. Im Migrations-, Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftsministerium sind bereits viele Maßnahmen in der Umsetzung. Nun müssen aber auch wirklich alle ressortübergreifend mit anpacken, insbesondere auch im Finanzministerium. Dort liegen im Moment noch die Verordnung zur Unterbringung und die Flüchtlingskostenerstattungsverordnung. Damit sollen zum 1.1.18 endlich auch lange ausgehandelte Standardverbesserungen greifen. Wir hoffen und setzen nun auch auf deren Freigabe“, so Rothe-Beinlich abschließend.