Das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg sperrt seit Februar diesen Jahres die Zuteilung bestimmter Kfz-Kennzeichenkombinationen mit rechtsextremistischem Bezug (NS-Symbolik) bei der Zulassung von Fahrzeugen. Das Ministerium folgt damit den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg. Demnach sollen Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei der Vergabe von Kfz-Kennzeichen ausgeschlossen werden, die den bekannten rechtsextremistischen Szenecodes entsprechen. Die derzeitige bundesweite Rechtsgrundlage nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), wonach Buchstabenkombinationen wie KZ, SA, SS, HJ und NS nicht vergeben werden dürfen, da sie "gegen die guten Sitten verstoßen", wird hierdurch ergänzt und weiter verschärft. Zuständige untere Verwaltungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Kommunen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.
Vergabe von Kfz-Kennzeichen mit NS-Symbolik in Thüringen
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