Mit Blick auf die heutige Veröffentlichung der Studie „Sekundäre Viktimisierung von Betroffenen rechter, rassistischer, antisemitischer und sexualisierter Gewalt – Fokus: Polizei und Justiz“ durch das IDZ und der Kooperationspartner VBRG und ezra wird der Handlungsbedarf für einen effektiven Opferschutz und Betroffenenperspektive im Strafverfahren offensichtlich.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Viele Studien zeigen uns, dass Betroffene von Vorurteilskriminalität ausgeprägte Viktimisierungserfahrungen machen müssen. Dazu gehören hohe psychische Belastungen, Ängste und eine gesteigerte Kriminalitätsfurcht. Zur sekundären Viktimisierung, die einer effektiven Strafverfolgung entgegensteht und betroffene Communitys weiter von gesellschaftlicher Teilhabe ausgrenzt, haben wir mit der Veröffentlichung der Studie endlich auch belastbare Erkenntnisse. Angesichts dieser wird der Handlungsbedarf offensichtlich, insbesondere bei der bislang unzureichenden Umsetzung des Opferschutzes im Gerichtssaal mit Opferschutzräumen, Schutz vor den Täter*innen oder der Vermeidung von Täter-Opfer-Umkehr. Gleichzeitig müssen nach der erfolgreichen Änderung des § 46 Abs. 2 StGB endlich ebenso die Tatmotive bei der Anzeigenaufnahme dokumentiert werden, damit sich die Ermittlungspflicht der Polizei auf diese Umstände erstreckt. So schaffen wir Handlungsklarheit für die Strafverfolgungbehörden und mehr Gerechtigkeit für Betroffene.“
Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, ergänzt: „Polizeiarbeit ist Vertrauensarbeit: Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass die Perspektive von Betroffenen im Strafverfahren zu kurz kommt. Insbesondere bei Vorurteilskriminalität ist uns ein massives Dunkelfeld und eine beängstigend niedrige Anzeigequote bekannt. Mit Leitfäden für Polizei und Staatsanwaltschaft, der Entwicklung von Vorurteilskriminalität als eigenständiges Kriminalitätsphänomen und der Verbesserung der Aus- und Fortbildung machen wir unsere Sicherheitsbehörden für sachgerechte Ermittlungsarbeit fit. Nicht zuletzt braucht es eine Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft, die Communityarbeit macht, auf Rechte der Betroffenen hinweist und Ermittlungen in dem Bereich bündelt. So stellen wir die Strafverfolgung im Freistaat gut auf, um Betroffene besser zu berücksichtigen und mehr vorurteilsmotivierte Fälle tatsächlich vor Gericht zu bekommen.“