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Zur aktuellen Stunde der #noAfD über die Wählbarkeitsprüfung nach der Wahl des Landrats #Sesselmann in #sonneberg. "Wir erleben wieder eine #noAfD im Opfermodus. Es wird ein normaler Vorgang skandalisiert, der gesetzlich vorgegeben ist. Ein Wahlbeamter, der einer Partei angehört, die erwiesen rechtsextremistisch ist, muss nach § 24 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz, überprüft werden. Da heißt es, dass nicht Bürgermeister bzw. Landrat werden kann – Zitat – ‚wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes & der Landesverfassung eintritt.' Es wäre aus meiner Sicht natürlich gut gewesen, wenn sich der Wahlausschuss vor der Wahl intensiver damit beschäftigt hätte. Nun muss es nach der Wahl geschehen. Beides ist gesetzlich vorgesehen & kein Anzeichen eines 'Gesinnungsstaats', wie es die AfD behauptet. Aber um es kurz zu machen: Es gibt aus unserer Sicht berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue von Herrn Sesselmann & die Prüfung ist gerechtfertigt. Wir werden sehen, was hier am Ende passiert."