Grüne lehnen massive Verschärfung der Asylgesetzgebung ab

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„Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen fällt der Bundesregierung offenbar leider wieder einmal nichts Besseres ein, als erneut mit Gesetzesverschärfungen für Asylsuchende und einer Politik der Abschottung zu reagieren. Damit bedient sie de facto rechte Ressentiments und demonstriert zudem ihre Nicht-Lernbereitschaft in punkto Integration. Wir brauchen nicht mehr Ausgrenzung, sondern gelingende Integrationsangebote wie mehr Sprachkurse, einen vereinfachten Arbeitsmarktzugang und die Einführung einer medizinischen Gesundheitskarte für alle“, so Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Thüringer Landtag.

Die Bundesregierung strebt zahlreiche Verschärfungen der Asylgesetzgebung an. So sollen aus anderen europäischen Ländern eingereiste Asylsuchende keine Leistungen mehr, sondern nur noch eine Reisebeihilfe in Form von einer Fahrkarte und Reiseproviant gewährt werden. Auch soll ihnen ein Anspruch auf medizinische Versorgung, Unterbringung und Geldleistungen vorenthalten werden. Zudem sollen neue Restriktionen für Geduldete eingeführt werden, indem diesen Menschen die Erwerbstätigkeit und die Aufnahme sowie Fortführung von Bildungsmaßnahmen verboten werden sollen.

Die Zeit in Erstaufnahmeeinrichtungen soll auf sechs Monate ausgedehnt werden. In Erstaufnahmeeinrichtungen sollen zudem nur noch Sachleistungen möglich sein. Zudem sollen Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten dauerhaft bis zur Abschiebung kaserniert werden dürfen. Albanien, Kosovo und Montenegro sollen zudem zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.

Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in mehrerlei Hinsicht überaus erschreckend. In beispielloser Art und Weise wird hier die menschenfeindliche Perspektive auf Asylsuchende seitens der Großen Koalition im Bund sichtbar. Zudem verstößt der Entwurf in vielen Punkten offen und verfassungswidrig gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde vieler in Deutschland lebender Asylsuchender. Anstatt populistisch zu versuchen, das Recht auf Asyl in Deutschland weiter zu durchlöchern, sollte sich der Bund endlich um die Entlastung der Flüchtlingsunterkünfte sowie in der konkreten Hilfe für die Flüchtlinge engagieren. Leistungskürzungen, verschärfte Abschieberegelungen bis hin zur Aussetzung von Entscheidungen über Asylanträge und neuen Erwerbsverboten sind jedoch komplett der falsche Weg. Eine solche Abschreckungspolitik, verbunden mit monatelangen Warteschleifen und gewollter Perspektivlosigkeit ist offen diskriminierend und diese lehnen wir strikt ab. Die Verlängerung der Zeit in der Erstaufnahme bedeutet zudem gerade für die Kinder Erschwernisse beim Zugang zu Bildung. Dabei hat jedes Kind nach der UN-Konvention das Recht auf Schule und Bildung.“

Die bündnisgrüne Flüchtlingspolitikerin betont zudem, dass es jetzt um die Schaffung von Verfahrenserleichterungen und direkte Hilfen für die Schutzsuchenden gehen muss. „Die Stellenaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und damit beschleunigte Anerkennungsverfahren müssen endlich kommen. Für Altfälle sollte es endlich eine Aufenthaltserlaubnis mit der Möglichkeit für Familiennachzug und Arbeitsmarktzugang geben. Entscheidend ist jedoch auch, dass die Länder und Kommunen endlich eine dauerhafte und strukturelle Entlastung bei den Kosten von Unterbringung, Gesundheit und Integration von Flüchtlingen von Seiten des Bundes erhalten. Die im Koalitionsausschuss im Bund beschlossenen drei Milliarden Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Diese Summe muss mindestens verdreifacht werden. Auch ist die zugesagte Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge längst überfällig“, so Rothe-Beinlich weiter.

„Die Einstufung weiterer Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten lehnen wir ab. Weitere Eingriffe in das Asylrecht sind völlig falsch. Stattdessen braucht es ein Einwanderungsgesetz sowie eine Ausweitung der Arbeitsmigration, damit den Menschen aus den Staaten des Westbalkans eine Bleibeperspektive jenseits des Asylrechts geboten werden kann“, erläutert Rothe-Beinlich abschließend.