Appell für einen bundesweiten Abschiebungsstopp von Êzîd*innen

Astrid

Wir, Migrations- und Menschenrechtspolitiker*innen im Bund und Länder von Bündnis 90/ Die Grünen begrüßen den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen und Niedersachsens für einen bundesweiten Abschiebungsstopp für Êzîd*innen auf der Innenministerinnenkonferenz und appellieren an die Bundesinnenministerin und die Innenminister*innen und -senator*innen der Länder den Abschiebungsstopp für Êzîd*innen zu beschließen.


Die Sicherheits- und Menschenrechtslage für die ethno-religiöse Gemeinschaft der Êzîden im Irak ist auch zehn Jahre nach dem Völkermord weiterhin alarmierend. Sie sind einer tiefsitzenden gesellschaftlichen Diskriminierung ausgesetzt und haben auch deswegen keine sichere Lebensgrundlage. Das kollektive Trauma nach dem islamistischen Angriff des IS auf ihre Glaubensgemeinschaft bleibt ungelindert. Das Sinjar-Gebiet im Nordirak, wo die Êzîd*innen seit Jahrhunderten leben, ist für Êzîd*innen kein sicherer Ort. 200.000 Êzîd*innen leben immer noch in irakischen Flüchtlingslagern, ohne Aussicht auf eine Rückkehr. Besonders Frauen und Mädchen werden verfolgt und müssen fliehen. Über 5.000 jesidische Frauen und Mädchen wurden verschleppt und zum Teil „verkauft“.


Am 19. Januar 2023 hat der Bundestag die „Anerkennung des Völkermords an den Jesiden“ beschlossen und damit sich den Auftrag gegeben, eine besondere Schutzverantwortung für êzîdisches Leben weltweit und in der Bundesrepublik zu übernehmen. In dem Beschluss heißt es: „Die Diaspora ist Teil unserer Gesellschaft mit all ihren Erfahrungen und Erinnerungen. Der Deutsche Bundestag wird sich mit Nachdruck zum Schutz êzîdischen Lebens in Deutschland und ihrer Menschenrechte weltweit einsetzen.“


Trotz dieser traurigen Realität, wird zu oft während des Asylverfahrens angenommen, dass es eine realistische innerirakische Fluchtalternative gäbe - doch diese existiert faktisch nicht. Ihre Dörfer im Sinjar-Gebirge, gleichen immer noch einem Kriegsgebiet Eine êzîdische Familie kann nicht in einen anderen Landesteil ziehen, um Schutz zu finden, da sie dort ohne die lebenswichtige Gemeinschaft und ohne Schutz wäre. Die besondere Situation dieser Personengruppe muss auch bei der aktuellen Entscheidungspraxis berücksichtigt werden.