Unabhängigkeit des Rechnungshofes wird verteidigt

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Anlässlich der Debatte zu Änderungen am Thüringer Rechnungshofgesetz kündigt die Vorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen, Anja Siegesmund, einen Änderungsantrag an und erklärt: „Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat ein Problem mit der Stellung des Thüringer Rechnungshofes als „eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle (die) nur dem Gesetz unterworfen" ist (Thüringer Rechnungshofgesetz). Wäre der Umgang der CDU-Fraktion mit dem Rechnungshof, der in seiner Intention derart offensichtlich ist, nicht am Ende von SPD und LINKE in Teilen mitgetragen worden, hätten wir es als peinliche Polit-Posse von gekränktem Stolz betrachten können. Wir werden die Unabhängigkeit des Rechnungshofes verteidigen, denn die Behörde macht eine unbequeme, aber gute Arbeit, auch in der Prüfung der Oppositionsfraktionen. Der Umgang mit dem Rechnungshof in den vergangen zwei Monaten seitens der regierenden Fraktionen war schamlos und ein Offenbarungseid für die CDU. Ich bin enttäuscht, dass sich die SPD hier von der CDU in eine unredliche Politik einbinden lässt und ich bin enttäuscht, dass die LINKE dies durch ihre Mitarbeit im Hinterzimmer auch noch billigt und einen Persilschein ausstellt." Wir Bündnisgrüne lehnen den Gesetzesentwurf von CDU, SPD und LINKE im derzeitigen Zustand ab: 1. In der Ausarbeitung wurde im Vorfeld nicht mit dem Rechnungshof geredet, sondern offen gegen ihn Politik betrieben. 2. Entgegen des guten politischen Stils wurden nicht alle Fraktionen in die Reform eingebunden. 3. Der ursprüngliche CDU-Vorschlag zielte allein auf die Bestrafung des gegenwärtigen Rechnungshofes und die Beschneidung der Unabhängigkeit der künftigen Präsidenten ab. Diesen Ungeist atmet auch der jetzige Gesetzesentwurf noch. 4. Die Reduzierung der Amtszeit von zwölf auf zehn Jahre ist willkürlich, deutschlandweit beispiellos und ein Armutszeugnis für eine Fraktion, die gestern noch von der Notwendigkeit einer Schuldenbremse sinnierte. 5. Die Erhöhung der Direktorenzahl auf drei widerspricht allen Bestrebungen zur Haushaltskonsolidierung. Der Rechnungshof selbst sieht dafür keinen Bedarf. Siegesmund erklärt, dass über alle anderen Regelungen im Gesetzesentwurf geredet werden kann. Positiv sieht sie, dass das Vorschlagsrecht für Präsidenten und Vizepräsidenten auch auf das Parlament übergehen kann. Sie stellt aber klar: „Wir stehen an der Seite des Rechnungshofes und unterstützen ihn bei der Verteidigung seiner Unabhängigkeit. Die schwarz-rot-rote Koalition schadet bei diesem Gesetzesentwurf dem Ansehen des Freistaates. Wir lehnen den Gesetzesentwurf im jetzigen Zustand ab und werden unseren Änderungsantrag für notwendige Korrekturen einbringen."