Niemand hat beschlossen 136 Millionen an die Kommunen auszureichen

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Nach der heutigen Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Thüringer Landtag erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Es mutet schon abenteuerlich an, wenn die Landesregierung weder Willens noch in der Lage ist, Ausführungen dazu zu tätigen, wie konkret die Ausreichung der von der CDU versprochenen zusätzlichen 136 Millionen vonstattengehen soll und welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Dass dazu bislang offenkundig weder ein Gesetzes- noch ein Regelungsvorschlag vorliegt und auch kein Zeitplan für derartige Vorhaben bekannt gegeben werden konnte, kommt einem Armutszeugnis der schwarz-roten Koalition gleich.“

Ministerpräsidentin Lieberknecht hatte noch am 21. November in ihrer Regierungserklärung keinerlei Andeutungen dahingehend gemacht, dass ein solcher Nachschlag für die Kommunen geplant sei. Über eine dpa-Meldung um 21:48 Uhr am selben Tag war jedoch bekannt geworden, dass die CDU plane, 136 Millionen Euro zusätzlich an die Kommunen auszureichen. Dies war und ist jedoch bis heute nicht abschließend mit dem Koalitionspartner abgestimmt. Auch liegt weder ein Kabinettsbeschluss noch eine gemeinsame Initiative der CDU- und der SPD-Fraktion diesbezüglich vor.

„Fakt ist, dass viele Kommunen bereits mit konkreten Beträgen ihre Haushalte planen, nachdem CDU-Abgeordnete, wie Frau Lehmann im Unstrut-Hainich-Kreis, das Finanzpaket in Einzelheiten gegenüber lokalen Medien dargestellt hatten. Heute jedoch wurde deutlich, dass es ein gefährlicher Trugschluss ist, sich auf derartige Aussagen zu verlassen, gibt es doch noch keinerlei Beschlüsse oder auch nur Beschlussvorlagen“, gibt die Grünenpolitikerin zu bedenken.

„So muss sich das Eichsfeld sicher fragen lassen, auf welcher gesetzlichen Grundlage der gestrige Haushaltsbeschluss des Landkreises beruht, nachdem im Ausschuss eingeräumt wurde, dass bislang nicht einmal Beschlüsse für die Mittelverteilung vorliegen. Es stellt sich zudem die Frage, was die Kommunalaufsicht zu kommunalen Haushaltsbeschlüssen auf derart tönernen Füßen sagt“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass es einen Nachtragshaushalt für die angedachte zusätzliche Finanzhilfe für Thüringer Kommunen braucht, auch wenn es bei der Verwendung der Mittel maßgeblich um die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen in den Kommunen geht.

„Aus parlamentarischer Sicht jedenfalls war die heutige Sondersitzung des Ausschusses ganz sicher keine Sternstunde im Umgang mit einem derart wichtigen Thema seitens der Regierung“, schließt Rothe-Beinlich.