Kommunen ab 10.000 EinwohnerInnen ohne Jahresrechnungen 2013 und 2014

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Nach § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) haben die Kommunen innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Der Rat beschließt darüber bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Sodann ist die Jahresrechnung mit Anlagen, Prüfberichten und Beschlüssen dazu der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Bis Mitte 2015 sollten somit alle Jahresrechnungen 2013 bei den Aufsichtsbehörden vorliegen. Weiterhin sollten alle Jahresrechnungen 2014 erstellt sein. Dennoch treten Fälle ein, in denen Kommunen aus unterschiedlichen Gründen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen.

Die folgende Anfrage bezieht sich ausschließlich auf Kommunen ab 10.000 EinwohnerInnen.