Gleichstellungsgesetz ohne verbindliche und sanktionsbewährte Regelungen

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Nach der heutigen Sitzung des Gleichstellungsausschusses im Thüringer Landtag ist klar, dass die Landesregierung ihr Gleichstellungsgesetz ohne Änderungen durch die Opposition durchwinken wird.

"Es ist außerordentlich bedauerlich, dass Thüringen die Chance verspielt, ein modernes und wirkmächtiges Gesetz zur Gleichstellung von Frauen auf den Weg zu bringen. So wird zukünftig weder ein Verbandsklagerecht Einzug ins Gesetz halten, noch verbindliche und sanktionsbewährte Regelungen", kritisiert die bündnisgrüne Frauenpolitikerin Astrid Rothe-Beinlich die heutige Entscheidung im Ausschuss. "Ebenso, wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, sehen wir die Gesetzesvorlage der Koalition sogar als Verschlechterung des Status Quo. Durch die Mehrheit im Thüringer Landtag werden koalitionsbedingt sämtliche Initiativen von DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnt."

"Besonders problematisch finden wir, dass künftig auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden können und das, obgleich jede und jeder weiß, dass Frauen vielerorts systematisch benachteiligt und diskriminiert sind", so die Grünenpolitikerin weiter.

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Thüringer Landesfrauenrat hatten in einem Schreiben an den Gleichstellungsausschuss dringend darum gebeten, "Abstand von der Installierung männlicher Gleichstellungsbeauftragter zu nehmen". Gerade der Problembereich häusliche und sexuelle Gewalt ist nach Meinung der LAG und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kaum von Männern zu vertreten.

"So entfällt für Betroffene unter Umständen eine adäquate Anlaufstelle", ist Rothe-Beinlich überzeugt und schließt: "Auch die über das Onlineforum eingebrachten Ideen fanden kaum Berücksichtigung. Daher werden wir im Plenum für die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE werben", schließt Rothe-Beinlich.