Heute wurde der Thüringer Aktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) im Kabinett vorgestellt und beschlossen.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag haben wir lange für die sehr ambitionierte Finanzierungssicherheit der Schutzeinrichtungen gekämpft. Dazu erklärt Laura Wahl, frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin: „So schwierig und aussichtslos ein gutes Ende der Verhandlungen zu unserem Chancengleichheitsfördergesetz auch oft schien, so wenig haben wir nachgelassen, unsere Vorstellung einer guten Finanzierung für Frauenhäuser und Schutzwohnungen durch den Freistaat zu verteidigen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes übernimmt der Freistaat ab dem 01.01.2025 verpflichtend die angemessenen Sach- und Personalkosten, damit in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten eine ausreichende Anzahl von Schutzplätzen zur Verfügung stehen kann. Die in den Schutzeinrichtungen Beschäftigten arbeiteten bislang durch den sehr engen Finanzrahmen oft am absoluten Limit. Dieses Gesetz bietet nun den Rahmen, um diese Situation massiv zu entlasten, es können ausreichend Schutzräume bereitgestellt werden und die Schutzsuchenden müssen nicht mehr darum bangen, ob sie es sich finanziell leisten können, vor der Gewalt zu fliehen, die sie in ihrem unmittelbaren Umfeld bedroht.“
In der vergangenen Woche haben Bundesinnenministerin Faeser und Familienministerin Paus das Lagebild „Häusliche Gewalt“ vorgestellt. Laut dem Bericht wurden 2023 in Deutschland insgesamt 256.276 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt – das sind 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr.
„Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen ist eine wichtige Säule der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Er ist allerdings vor allem eine Sammlung an Dingen, die in den vergangenen Jahren gemacht wurden. Die darin verankerten Maßnahmen betreffen vor allem Verwaltungshandeln. Für eine gesamtgesellschaftliche Strategie gegen häusliche Gewalt spielen auch zivilgesellschaftliche Akteur*innen eine große Rolle. Sie übernehmen die Bildungsarbeit und Beratung, die wir auch künftig finanziell sicher aufstellen müssen. Auch deshalb muss der Beirat gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen mit seiner Fachpraxis enger bei der Umsetzung einbezogen werden. Alles in allem hätten wir uns deutlich ambitioniertere Vorschläge und Maßnahmen gewünscht, die sich stärker auf die Umsetzung der Konvention im Alltag ausrichten“, schließt Wahl.
Hintergrund:
Das Übereinkommen des Europarates gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt, die sog. Istanbul-Konvention, ist in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der strukturellen Ungleichstellung von Frauen und Männern. Die Konvention verpflichtet dazu, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.
Der Thüringer Aktionsplan soll den zuletzt am 2. Mai 2006 vom Kabinett verabschiedeten Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt ablösen und bis 2030 gelten.