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„Bei der Entscheidung, wer eine Fußfessel bekommt oder nicht, müssen wir bei einem Richtervorbehalt bleiben. Ich spreche nicht grundlegend gegen die Fußfessel. In manchen Ländern werden Frauen & eben nicht die Polizei benachrichtigt, wenn sich die Täter nähern. In einer ländlichen Region wie Thüringen haben wir nicht viel gekonnt, wenn mit einer elektronischen Überwachung die Polizei verständigt wird. Das dauert zu lang. Die Frage ist doch: wie weit wollen wir in die Freiheitsrechte einzelner eingreifen um andere zu schützen? Die Überwachung muss in einem engen rechtsstaatlichen Rahmen passieren und es muss klar sein, dass es nur für diese Fälle gilt. Wir können das gern weiter im Ausschuss diskutieren."