KEINE Kompromisse #wegmit219a – Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar.

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Es ist absurd, dass im Jahr 2021 der Kommentar zu einem Paragraph aus dem Jahr 1933 (!) heutigen Frauenärztinnen und -ärzten verwehrt, Informationen zu professioneller ärztlicher Versorgung frei zugänglich zu machen.

Restriktive Regelungen haben zu keiner Zeit geholfen werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Stattdessen brachten sie Frauen in entwürdigende und lebensgefährliche Situationen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, die Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. Dazu braucht es ein funktionierendes Beratungsnetz, aber auch mutige und ihrem Eid verpflichtete Ärztinnen und Ärzte, die Frauen in schwierigen Lebenssituationen helfen und begleiten! Das Urteil, welches nach §219a die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" unter Strafe stellt, ist unglaublich rückwärtsgewandt.

Wir von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sagen ganz klar: Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminalisierung entscheiden können. Dazu gehört auch der Zugang zu Informationen über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen!

Solidarität mit Kristina Hänel und allen anderen mutigen Ärztinnen und Ärzten!