Grüne drängen auf Entscheidung über Bildungsfreistellungsgesetz im Februar

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Schon seit mehr als zwei Jahren liegt dem Thüringer Landtag der Bündnisgrüne Gesetzentwurf für ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz vor. Eine Entscheidung dazu gab es jedoch bis heute nicht. Die Grünen hatten die Entscheidung über ihren Gesetzentwurf immer wieder mit Blick auf das in regelmäßigen Abständen angekündigte Gesetz der Landesregierung zurückgestellt, um eine gemeinsame Beratung der Gesetzentwürfe zu ermöglichen. Nun scheint es jedoch trotz wiederholter Ankündigungen immer noch keine Einigung über ein gemeinsames Bildungsfreistellungsgesetz innerhalb der Koalition zu geben. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Wir haben es einfach satt, permanent vertröstet zu werden und auf eine Einigung innerhalb der Koalition zu warten. Fakt ist: CDU und SPD kommen in dieser Frage einfach auf keine gemeinsame Linie. Die Koalition hat bildungspolitisch abgewirtschaftet. Uns zeigt sich am Beispiel der Bildungsfreistellung einmal mehr, dass die schwarz-rote Blockadekoalition nur noch in der Lage ist, wichtige bildungspolitische Entscheidungen zu verhindern. Wir kündigen daher an, die Beratungen im Ausschuss zu unserem Gesetzentwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz ein für allemal im Februar abzuschließen. In vier Wochen können dann die Thüringer Landtagsabgeordneten darüber entscheiden, ob es noch in dieser Legislatur ein Bildungsfreistellungsgesetz geben wird oder nicht. Wir haben jetzt lang genug gewartet. Uns jedenfalls reicht es!“

Den bereits im November bekannt gewordenen Gesetzentwurf des Bildungsministeriums für die Einführung von Bildungsfreistellung in Thüringen hält die bündnisgrüne Bildungspolitikerin bisher allerdings für untauglich.

„Während sich die CDU immer mehr als Komplett-Ausfall in Sachen Bildungsfreistellung erweist, ist der Vorschlag des Bildungsministeriums leider bislang auch nur unzureichend. So bestünde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von etwa 90 Prozent der Thüringer Betriebe kein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, da diese Betriebe weniger als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Damit wird das Grundanliegen, einen allgemeingültigen Rechtsanspruch für Bildungsfreistellung zu schaffen, erheblich verwässert. Auch die Erstattungsregelung ist wenig konsequent und weist Mängel auf“, so Rothe-Beinlich weiter.

Die grüne Bildungspolitikerin kritisiert zudem die einseitige Beschränkung der Bildungsfreistellung auf arbeitsweltbezogene Weiterbildung und gesellschaftspolitische Bildung im Gesetzentwurf des Bildungsministeriums:

„Das ist uns deutlich zu wenig. Wir plädieren für einen ganzheitlichen Bildungsbegriff, der sowohl die Möglichkeit einer Freistellung für allgemeine, politische und kulturelle als auch für berufsweltbezogene Weiterbildung vorsieht und auch das Ehrenamt im Freistaat durch Bildungsfreistellung stärkt", erläutert Rothe-Beinlich abschließend ihre Kritik.