Familienfreundlichkeit in den kommunalen Volksvertretungen in Thüringen

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Um die Vereinbarkeit zwischen politischem Ehrenamt und der Familie zu verbessern, haben die Gebietskörperschaften die Möglichkeit, in ihren Geschäftsordnungen entsprechende Regelüngsmöglichkeiten zu verankern. Solche können beispielsweise in einer begleitenden Kinderbetreuung während der Sitzungszeiten, in einer Terminierung von familienfreundlichen Sitzungszeiten oder auch in der Ermöglichung von Aufwandsentschädigungen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit pflegebedürftigen Familienangehörigen oder Kindern liegen.