Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung - Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft

Bild zur News

Der Landtag betont die Selbstverständlichkeit einer jeden demokratischen staatlichen Ordnung und demokratischen Gesellschaft, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele und Interessen ist, weder für Staaten und staatliche Institutionen im Rahmen ihrer Außen- und Innenpolitik, noch für nicht-staatliche Organisationen und politische Akteure·lm Rahmen politischer Auseinandersetzungen. Protest und ziviler Ungehorsam sind hingegen notwendige Bestandteile einer lebendigen Demokratie. Der Thüringer Landtag ist sich seiner Verantwortung bewusst, diese grundlegende politische Überzeugung in seinen Bewertungen, Entscheidungen und in seiner Kommunikation jederzeit zum Ausdruck zu bringen.

Gewalttätige Angriffe auf PolizistInnen, Brandstiftungen und Zerstörungen sind nicht zu tolerieren und stellen keinen Bestandteil legitimer Proteste gegen den G20-Gipfel dar, die zum Ziel hatten, für eine bessere, friedliche, freie, demokratische, ökologische und soziale Welt zu streiten. Der Thüringer Landtag begrüßt ausdrücklich jene Versammlungen anlässlich des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli 2017, die eine notwendige Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Politik der G20 geführt haben.

Der Landtag dankt den beim G20 eingesetzten Thüringer Polizistinnen und Polizisten, die dazu beigetragen haben/die Durchführung des Gipfels sowie auch die Absicherung der Versammlungen und Proteste zu gewährleisten. Der Thüringer Landtag bekennt sich zu einer bürgerInnenfreundlichen und bürgerInnennahen Polizei. Er wirbt ausdrücklich für eine Kultur des Respekts gegenüber Einsatzkräften und unterstützt eine deeskalierende und auf Dialog basierende Einsatzführung bei durch das Grundgesetz geschützten Versammlungen.

Der Landtag stellt grundsätzlich fest, dass unverhältnismäßige Einschränkungen der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Behinderung von JournalistInnen an der Ausübung ihrer durch das Grundgesetz besonders geschützten Tätigkeit sowie nicht zu rechtfertigende und unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch PolizeibeamtInnen gegen friedliche Versammlungen und deren TeilnehmerInnen kein Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft sind. Die Sicherheitsbehörden aller Bundesländer und des Bundes sind dazu aufgerufen, Faktoren, die derartige Eingriffe begünstigen, bereits im Rahmen der Einsatzplanung zu berücksichtigen und ihnen entgegenzuwirken.

Der Thüringer Landtag unterstreicht die hohe Bedeutung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erinnert an die besondere Verantwortung, die staatliche Organe bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols innehaben. Durch die konsequente Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips kann der Staat das nötige Vertrauen und den Rückhalt für sein Handeln finden. Allen im Rahmen des G20-Gipfels verletzten PolizistInnen sowie den verletzten TeilnehmerInnen der Versammlungen während des G20-Gipfels ist eine baldige Genesung zu wünschen, die durch den Bund und die Stadt Hamburg angekündigte zügige und unbürokratische finanzielle Unterstützung für die Beseitigung entstandener Sachschäden ist zu begrüßen.