Entschließung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten

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Für die Wählerinnen und Wähler ist das Wissen um eine etwaige offizielle oder inoffizielle Zusammenarbeit der Kandidatinnen und Kandidaten mit dem MfS/AfNS oder dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei und sonstiger vorwerfbarer Verstrickungen in das SED-Unrechtsregime vor ihrer Wahl entscheidend. Daher muss eine Offenlegung all dieser Verstrickungen im Vorfeld einer Wahl angestrebt werden.

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