Wissenschaftlicher Nachwuchs bleibt weiter im Regen stehen

Bibliothek Erfurt

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Heute wurde im Thüringer Landtag das Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedet. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, hochschulpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„An den wahren Problemlagen des wissenschaftlichen Nachwuchses, den prekären Arbeitsverhältnissen durch Befristung und Teilzeit und infolgedessen der schlechten Entlohnung geht dieses Gesetz leider vollkommen vorbei. Es wird seinem hochtrabenden Titel schlicht nicht gerecht. Wir vermissen nicht nur verbindliche Regelungen zum Abbau prekärer Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung an den Hochschulen oder eine bessere Personalvertretung der Studierenden finden sich nicht im Gesetz. Damit zeigt die schwarz-rote Koalition einmal mehr, dass sie nicht in der Lage ist, wirklich notwendige Reformen anzugehen. Deutlich wurde dies auch beim Gezerre rund um die nach wie vor ausstehende Hochschulentwicklungsplanung.“

Die bündnisgrüne Hochschulpolitikerin weist zudem darauf hin, dass die wenigen Detailregelungen, die das Gesetz enthält, ebenfalls nicht unproblematisch und noch dazu handwerklich schlecht gemacht sind. Daher hat die Thüringer Landtagsfraktion der Grünen einen umfassenden Änderungsantrag zum Gesetz eingebracht, der allerdings von CDU, SPD und FDP abgelehnt wurde.

„Mit der beschlossenen Wiedereinführung des Probestudiums für Menschen ohne Abitur werden neue willkürliche Hürden aufgebaut. Neben einer Berufsausbildung wird nun auch eine dreijährige Berufspraxis verlangt, für die wir jedoch keine Notwendigkeit sehen. Auch ist die Anrechnung der Leistungen im Probestudium für das reguläre Studium keineswegs garantiert. Des Weiteren haben wir vorgeschlagen, die Gebühren für die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge auf 500 Euro pro Semester zu begrenzen. Auch das wurde abgelehnt. Mit den nun nach oben offenen Gebühren sehen wir die Gefahr neuer finanzieller Hürden, die dem Ziel einer erhöhten Weiterbildungsbereitschaft widersprechen“, so Rothe-Beinlich abschließend.