Trauerspiel um Bildungsfreistellung steht exemplarisch für schwarz-rote Selbstblockade

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"Die scheinbar unendliche Debatte rund um ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen steht nahezu sinnbildlich für das Unvermögen von CDU und SPD, sich bei zentralen Koalitionsvorhaben zu einigen. Während sich CDU und SPD gegenseitig die Schuld für das Scheitern in die Schuhe schieben, haben wir als Opposition längst vorgelegt", kommentiert Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die heutigen Äußerungen der Koalitionsvertreter im Vorfeld der nächsten Plenarsitzung.

Voraussichtlich am kommenden Mittwoch steht dort die abschließende Beratung des bereits 2011 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurfes auf der Tagesordnung. Ebenfalls beraten wird der durch die Fraktion DIE LINKE übernommene Entwurf aus dem Haus des Bildungsministers Matschie (SPD), der offenkundig nicht koalitionskompatibel ausfiel.

"Es ist nun an den Abgeordneten zu entscheiden, ob sie sich auf die Seite derer schlagen, die trotz Koalitionsvertrag kein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg bringen, oder ob sie sich den Vorschlägen der Opposition anschließen. Aus unserer Sicht jedenfalls ist es höchste Zeit, dass es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen endlich - wie in 12 anderen Bundesländern auch - eine solche Regelung gibt. Zudem haben wir aus der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gelernt und wichtige Hinweise in Änderungsanträgen aufgegriffen", so Rothe-Beinlich weiter.

"Wir sind davon überzeugt, dass ein solches Gesetz allen nützt - auch und gerade den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Alle Studien zeigen, dass sich ein Mehr an Wissen und gute Bildung positiv auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Betriebsklima auswirken. Es reicht eben nicht, nur von lebenslangem Lernen zu reden - es braucht auch unterstützende Rahmenbedingungen. Daher werben wir um Zustimmung zu unserer Gesetzesinitiative", schließt die grüne Bildungspolitikerin.

Die Eckpunkte des grünen Gesetzentwurfes im Einzelnen:

1. Der Anspruch für jede und jeden auf bezahlte Freistellung an 5 Tagen im Jahr für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

2. Ein finanzieller Ausgleich für Kleinst- und Kleinunternehmen - dafür haben wir auch die Bereitstellung der notwendigen Mittel aus dem Landeshaushalt beantragt - wir rechnen hier mit ca. 2 Millionen Euro jährlich.

3. Ein umfassender Bildungsbegriff: Möglich ist die Teilnahme an Fortbildungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und arbeitsweltbezogenen Bildung aber auch zur Schulung des Ehrenamtes.