Schulsozialarbeit nachhaltig garantieren

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Über die auf die Jahre 2011 bis 2013 befristete Erhöhung der Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 46 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch um 2,8 Prozent stehen dem Freistaat Thüringen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes bis 2013 etwa 10,7 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Nach Aussage des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit stehen diese 10,7 Millionen Euro pro Jahr wesentlich für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Für den Doppelhaushalt 2013/2014 plant die Landesregierung unter dem Titel 08 24/633 06 (Einzelplan 08) zunächst drei Millionen Euro und 2014 dann zehn Millionen Euro für Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen. Für 2015 verpflichtet sich das Land auf eine Höhe von 6.666.700 Euro (Verpflichtungsermächtigung).