Rot-Rot-Grün und CDU schaffen mehr Verlässlichkeit für Schulsozialarbeit und überregionale Jugendförderung

Buntstifte im Glas

Heute hat der Thüringer Landtag mit den Stimmen von LINKE, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Änderung des Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes beschlossen, um mehr Planungssicherheit in der Schulsozialarbeit und der überregionalen Jugendförderung zu schaffen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Die Schulsozialarbeit ist ein überaus wichtiges Instrument zur Unterstützung unserer Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen. Daher legen wir großen Wert auf den Ausbau der Schulsozialarbeit und deren gesetzliche Verankerung. Die 2019 von uns auf erhöhten 22,5 Millionen Euro werden nun dauerhaft für die Schulsozialarbeit in den Kommunen zur Verfügung stehen. Das schafft Klarheit und Planungssicherheit für die neuen Schulsozialarbeiter*innen selbst, aber auch für die Kommunen und freien Träger, die die Schulsozialarbeit umsetzen."

Die Jugendpolitikerin ergänzt: „Im Gesetzesverfahren haben wir uns außerdem dazu entschieden, die Mindestförderung für die überregionale Jugendförderung ebenfalls festzuschreiben. Damit erfahren auch die überregionale Jugendverbandsarbeit, die außerschulische Jugendbildung, die kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung, die internationale Jugendarbeit und die Kinder- und Jugenderholung eine besondere Wertschätzung durch den Landtag und vor allem mehr Kontinuität.“

„Mit unserer Politik wollen wir das Recht von jungen Menschen auf eine gute Zukunft stärken und ihnen vielfältige Perspektiven und Chancen bieten. Und mit dem nun beschlossenen Gesetz kommen wir diesem einen großen Schritt näher“, so Rothe-Beinlich abschließend.