Qualitätsentwicklung und -sicherung an Schulen in Thüringen

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Zahlreiche Länder haben in den letzten Jahren die eigenen schulischen Qualitätsrahmen überarbeitet und weiterentwickelt. Dies geschah als Reaktion unter anderem auf die Erkenntnisse aus den Problemen für den Unterricht, die während der Covid-19-Pandemie auftraten, auf die Entwicklungen der Digitalisierung und auf gesteigerte Herausforderungen durch zunehmend heterogene Lernsettings an Schulen. Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung werden in § 40 b Thüringer Schulgesetz gesetzlich verankert. Mit der "Qualitätsentwicklung Thüringer Schulen" wurde im Jahr 2017 begonnen, die Schulen bei diesem Prozess zu unterstützen. Die externe Evaluation der "Qualitätsentwicklung Thüringer Schulen" bezieht sich dabei jedoch lediglich auf den Qualitätsbereich "Lehre und Lernen". Andere Qualitätsbereiche, wie beispielsweise die Professionalität von Lehrkräften, Schulleitungen und pädagogischem Personal sowie Zusammenarbeit, Führung, Personalentwicklung und Management, (datengestützte) Qualitätsentwicklung und -sicherung oder Schulkultur, aber auch zukunftsorientierte Querschnittsthemen, wie Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Lernen in der digitalen Welt, werden durch die "Qualitätsentwicklung Thüringer Schulen" nicht adressiert. Die Orientierungshilfe "schulischer Qualitätsrahmen Thüringen" wurde seit dem Jahr 2006 nicht mehr überarbeitet.