Nach etwas mehr als neun Monaten hat der Thüringer Landtag den Gesetzentwurf von Rot-rot-grün für eine Änderung des Kindergartengesetzes mit Mehrheit beschlossen. Kernstück der Gesetzesnovelle ist die Verbesserung der Personalschlüssel. Dazu erklärt Astrid Rothe Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Wir haben von Beginn an mit unserer Gesetzesinitiative deutlich gemacht, dass wir die Betreuungsschlüssel verbessern und vereinheitlichen wollen und ich bin froh, dass wir Wort halten konnten. Denn es ist kein Geheimnis, dass es ohne den Druck von Erzieher*innen, Eltern, Trägern und Gewerkschaften schwer geworden wäre, die CDU von einer Zustimmung zu unserem Gesetz zu überzeugen. Für dieses Engagement mit Demonstrationen und vielfältigen Aktionen bin ich daher von ganzem Herzen dankbar.“
Die Dringlichkeit der Personalschlüsselverbesserungen ergibt sich auch aus dem starken Rückgang der Geburtenzahlen, der bei gleichbleibendem Schlüssel zu einem drastischen Stellenabbau geführt hätte.
„Der erzielte Kompromiss ist ein guter für die frühkindliche Bildung in Thüringen, auch wenn noch viel zu tun bleibt. Mit der Schlüsselverbesserung auf 1:12 für Kinder über drei und 1:6 für Kinder unter drei Jahren und der damit einhergehenden Erhöhung der Landeszuweisungen erreichen wir nicht nur die notwendige Verbesserung der Betreuungssituation, sondern bieten auch unseren Fachkräften eine verlässliche Perspektive in ihren Einrichtungen in Thüringen. Mit drei Jahren Übergangszeitraum schaffen wir zudem Bewegungsfreiheit sowohl da, wo die Kinderzahlen schon jetzt zurückgehen, als auch dort, wo es vielleicht etwas länger dauert, die für den neuen Schlüssel notwendigen zusätzlichen Fachkräfte zu gewinnen“, so Rothe-Beinlich weiter.
Nicht mehr Bestandteil des Gesetzes ist das landesweite Zentrum für frühkindliche Bildung sowie ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr.
„Angesichts fehlender Mehrheiten haben wir als Koalition gemeinsam entschieden, die Prioritäten im Gesetz ganz klar bei der Qualität und somit beim Personal zu setzen. Dennoch haben wir mit zwei Entschließungsanträgen der jetzigen und künftigen Landesregierung ins Aufgabenheft geschrieben, diese beiden zentralen Vorhaben für eine gute frühkindliche Bildung im Sinne der Kinder, Eltern und Fachkräfte auf den Weg zu bringen und sind froh, dass diese