In der 138. Sitzung des Thüringer Landtages wurde der Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün im Zuge des Beschlusses des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes auf den Weg gebracht. Damit wollen wir die Beitragsfreiheit im Kindergarten vorbereiten.
Nach den Vorgaben der Verfassung des Freistaats Thüringen - insbesondere Artikel 20 - müssen Bildungseinrichtungen - und um solche handelt es sich bei Kindergärten - ohne soziale und damit auch finanzielle Schranken zugänglich sein. Die Einführung eines weiteren beitragsfreien Kindergartenjahres würde nicht nur einen bedeutenden Schritt in der Förderung der Bildung markieren, sondern auch zu erheblichen finanziellen Entlastungen für Familien in Thüringen führen. Jährlich können Familien dadurch um bis zu 1.800 Euro je beitragspflichtigen Kind entlastet werden. Dieser finanzielle Spielraum wird es den Familien ermöglichen, ihre finanziellen Ressourcen effektiver zu nutzen und die Bildung ihrer Kinder noch stärker zu fördern.