Kinder und Jugendliche stärken - Mitbestimmung und Teilhabe nicht nur auf dem Papier

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Kurz erklärt: Novelle des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJAHG)

Am 6. Juli 2023 wurde von rot-rot-grün ein Gesetzentwurf zur Änderung des KJAHG in erster Lesung eingebracht. Die Änderung ist notwendig, weil der Bundestag das VIII. Sozialgesetzbuch novelliert hat und dies nun in Landesrecht überführt werden muss. Für Thüringen wollen wir aber auch eigene Schwerpunkte in der Kinder- und Jugendhilfe setzen. Der Gesetzentwurf geht über die Sommerpause in die Anhörung. Hier unsere bündnisgrünen Schwerpunkte: Wir wollen die Schulsozialarbeit in Thüringen ausbauen. Dafür sollen die Fördermittel des Landes künftig um 11,2 Millionen auf 37 Millionen Euro aufgestockt werden. Dies bedeutet dann, dass mit dieser nächsten Ausbaustufe ca. 70% der Schulen in Thüringen von Schulsozialarbeit profitieren können. Damit kommen wir dem Ziel eines flächendeckend bedarfsgerechten Angebots an Schulsozialarbeit in Thüringer Schulen bedeutend näher.

  • Wir wollen einen Rechtsanspruch auf spezialisierte Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche einführen, die von Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt bedroht sind. Damit sollen weitere Kindeswohlgefährdungen vermieden werden. Zusammen mit der Verankerung des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen und der Landeskoordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz im Gesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Wir wollen in Thüringen eine Ombudsstelle für konftlikthafte Hilfeverläufe etablieren, auf die künftig in allen Hilfeplangesprächen hingewiesen werden soll. Sie soll junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig beraten oder zwischen Konfliktparteien vermitteln können.
  • Wir wollen junge Menschen besser als bisher in Angelegenheiten einbinden, die sie unmittelbar betreffen. Das heißt, Beteiligungsverfahren sollen in verständlicher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form durchgeführt werden. Außerdem sollen Kinder- und Jugendliche künftig auf Ebene der Landkreise beteiligt werden, wenn sie von Planungen oder Vorhaben betroffen sind.
  • Wir wollen  Praktikumsvergütungen für angehende Fachkräfte finanzieren. Für Pflichtpraktika einer Ausbildung an einer Fachschule im Bereich der Hilfe zur Erziehung sollen künftig Zuschüsse zu den Personalkosten aus Landesmitteln gewährt werden.
  • Wir wollen, dass Ressourcen, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Angeboten der Jugendarbeit für junge Menschen mit Behinderungen sicherstellen, in Jugendhilfeplänen berücksichtigt werden. Außerdem sollen Vertretungen von Behindertenverbänden und -vereinen beratende Mitglieder in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und dem Landesjugendhilfeausschuss werden. Diese Maßnahmen, mit denen wir das Bundesrecht auf Thüringen übertragen, dienen dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Wer es genauer wissen will, findet den kompletten Gesetzentwurf hier.

 

Schon gewusst? 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kein Luxus, sondern Teil der UN- Kinderrechtskonvention. In Thüringen gibt es schon viele Möglichkeiten, wie junge Menschen sich aktiv in die Politik einbringen und mitgestalten können:

  • In Beteiligungsverfahren bei Vorhaben in Kommunen mittels Umfragen, Workshops oder durch Kinder- und Jugendbeiräte, Jugend- oder Schüler*innenparlamente. Eine gute Übersicht bietet die Handreichung „Mitbestimmung junger Menschen auf kommunaler Ebene“ 
  • In Jugendverbänden von Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Naturschutzgruppen u.v.m., können Kinder und Jugendliche demokratische Mitwirkung und Gestaltung erlernen und erproben. Eine Übersicht zu Jugendverbänden bietet der Landesjugendring Thüringen, der Gemeinschaft von 27 landesweit tätigen Jugendverbänden.
  • Als Klassen- oder Schulsprecher*innen in der Schule übernehmen Kinder- und Jugendliche eine wichtige Funktion als Vertreter*innen der Interessen ihrer Mitschüler*innen. Auch auf Kreis- und Landesebene engagieren sich Schüler*innen politisch; z.B. in der Landesschülervertretung Thüringen.
  • Thüringen ist das erste deutsche Bundesland, das den Jugend-Check auf Landesebene eingeführt hat. Beim Jugend-Check werden Gesetzentwürfe der Thüringer Landesregierung auf ihre möglichen Auswirkungen auf junge Menschen geprüft. Aktuell ist der Jugend-Check in der Erprobungsphase. Weitere Informationen gibt es bereits jetzt hier.
  • Ganz wichtig – wählen gehen! Denn in Thüringen dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen das Wahlrecht junger Menschen noch ausweiten – aber ein Anfang ist erstmal gemacht. Also unsere Bitte: 2024 bei Kommunalwahlen wählen gehen!