Grüne werben für eigenen Entwurf zum Bildungsfreistellungsgesetz

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Angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussion um die Schaffung eines Bildungsfreistellungsgesetzes für Thüringen und der Forderung des DGB-Bezirksvorstandes Hessen-Thüringen, ein solches rasch umzusetzen, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die Forderung nach einer zügigen Vorlage eines Gesetzentwurfes durch die Landesregierung können wir nur unterstützen. Schließlich kündigt die Landesregierung dies seit gut anderthalb Jahren an, bringt es aber offensichtlich einfach nicht zuwege. So zeigt sich einmal mehr, dass CDU und SPD in Sachen Bildungspolitik einfach nicht zusammenpassen. Unser bündnisgrüner Gesetzentwurf liegt bereits seit November 2011 vor und wir hatten uns vor der im Bildungsausschuss anstehenden Beratung bereit erklärt, auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zu warten. Da dieser jedoch bisher immer noch nicht vorliegt, werden wir unseren Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren zurückholen und eine baldige Expertinnen- und Expertenanhörung dazu beantragen. Unser Ziel ist es, möglichst bald eine Entscheidung in Thüringen über ein Bildungsfreistellungsgesetz herbeiführen zu können“, kündigt die bündnisgrüne Bildungspolitikerin an. Der bündnisgrüne Gesetzentwurf schafft für die Thüringerinnen und Thüringer die Möglichkeit, an fünf Arbeitstagen im Jahr bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildung in Anspruch zu nehmen. Außer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben alle Bundesländer bereits eine gesetzliche Regelung für Bildungsfreistellung oder Bildungsurlaub geschaffen. Baden-Württemberg hat ein solches Vorhaben zeitnah angekündigt. „Nun wird es allerhöchste Zeit für Thüringen“, so Rothe-Beinlich weiter. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert auch die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsverbände auf, zu erkennen, dass die demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel den Thüringer Arbeitsmarkt künftig noch stärker prägen werden. „Ein Bildungsfreistellungsgesetz trägt dazu bei, diese Herausforderungen zu bewältigen“, ist Rothe-Beinlich überzeugt. Es schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, an allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Weiterbildung sowie an Schulungen zur Wahrnehmung des Ehrenamtes teilzunehmen. „Ein Bildungsfreistellungsgesetz stärkt zudem die Rechte der Arbeitnehmerinnen und -nehmer, darf aber die spezifische Situation der Thüringer Wirtschaft nicht außen vor lassen. Daher haben wir für Kleinst- und Kleinunternehmen eine Erstattungsregelung für den Ausgleich der bezahlten Freistellung vorgesehen. Auch die Belastungen für den Landeshaushalt halten sich in Grenzen und belaufen sich nach unseren Berechnungen auf gerade einmal 0,022 Prozent des Gesamthaushaltes belaufen“, so Rothe-Beinlich abschließend.