Astrid Rothe-Beinlich sieht den Bund im Hochschul- und im Bildungsbereich in der Pflicht
Bundesbildungsministerin Wanka hat am Dienstag einen Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung vorgestellt, mit dem zukünftig der Bund in die dauerhafte Finanzierung der Hochschulen einsteigen kann. Damit würde das Kooperationsverbot für den Hochschulbereich aufgehoben. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung von Bundesbildungsministerin Wanka greift eindeutig zu kurz. Es ist zwar unbestritten, dass der Hochschulbereich und die Länder auf die Unterstützung des Bundes bei der Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen angewiesen sind. Allerdings liegen die Herausforderungen der Zukunft nicht allein im Bereich der Wissenschaft, sondern gerade auch in der Bildung. Hier stehen die Länder vor großen finanziellen Herausforderungen, wie zum Beispiel dem Kitaausbau, dem Ausbau des Ganztagsunterrichts sowie der Schaffung eines inklusiven Bildungswesens. Diese Verantwortung müssen Bund und Länder gemeinsam tragen. Wir befürchten zudem, dass mit der Aufhebung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich das Kooperationsverbot, insbesondere im Bildungsbereich, noch weiter verfestigt wird.“
Die bündnisgrüne Hochschulpolitikerin begrüßt allerdings, dass die vorher ins Spiel gebrachte Idee der Bundesuniversitäten nun anscheinend vom Tisch ist. „Wir haben von vornherein kritisiert, dass die Wissenschaft mehr als nur eine sichere Weiterfinanzierung von Förderungen aus der Exzellenz-Initiative braucht. Sie muss auch Studienplatzaufbau, Infrastruktur- und Hochschulbau sowie Hochschulgrundfinanzierungsproblematiken angehen. Der Bund darf und kann sich nicht darauf beschränken, allein internationale Leuchttürme herauszuputzen“, so Rothe-Beinlich weiter.
„Wir erwarten jedenfalls von der Thüringer Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene dafür stark macht, dass das Kooperationsverbot insgesamt aufgehoben wird. Wir wollen eine echte ‚Bildungsrepublik‘, deren Basis vor allem auch in den Kitas und Schulen gelegt wird. Damit werden überhaupt erst die Voraussetzungen geschaffen, damit die Wissenschaft leistungsfähig sein kann“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.