Grüne kritisieren Eckpunkte des Bildungsfreistellungsgesetzes der Landesregierung

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Heute hat Bildungsminister Christoph Matschie die ersten Eckpunkte der Landesregierung für ein Bildungsfreistellungsgesetz vorgestellt. Dieser vorläufige Entwurf soll nun erneut in die öffentliche Anhörung gehen, bevor sich das Kabinett damit befassen wird. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Thüringen: „Die heute vorgestellten Eckpunkte machen eines deutlich: Ein konsequenter Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, der für alle Thüringer Beschäftigten gilt, ist von der Landesregierung anscheinend nicht gewollt. So werden die Beschäftigten von 90 Prozent der Thüringer Betriebe von dem Rechtsanspruch faktisch ausgeschlossen, da diese in Betrieben arbeiten, die weniger als zehn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen und damit laut Gesetzentwurf nicht verpflichtet sind. Ein solches Bildungsfreistellungsgesetz verdient jedenfalls seinen Namen nicht. Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Schranken vor und verwässert damit das eigentliche Anliegen weiter.“ Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat bereits vor zwei Jahren einen eigenen Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung in den Thüringer Landtag eingebracht. „Obwohl die Landesregierung immer wieder einen eigenen Gesetzentwurf ankündigte, hat sie es bis heute nicht geschafft, einen fertigen Gesetzentwurf vorzulegen. Das Ganze wird langsam peinlich“, kritisiert Rothe-Beinlich. „Der Anspruch auf Freistellung soll sich nach den Vorstellungen der Landesregierung zudem nur auf arbeitsweltbezogene Weiterbildung und gesellschaftspolitische Bildung beschränken. Das ist uns zu wenig. Wir plädieren für einen ganzheitlichen Bildungsbegriff, der sowohl die Möglichkeit einer Freistellung für allgemeine, politische und kulturelle als auch für berufsweltbezogene Weiterbildung vorsieht und auch das Ehrenamt im Freistaat durch Bildungsfreistellung stärkt“, so die Grünenpolitikerin weiter. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion sieht es jedoch als positives Zeichen, dass die Eckpunkte der Landesregierung nun doch eine Erstattungsregelung für Unternehmen vorsehen. „Allerdings hätten wir uns auch hier mehr Mut im Sinne der Beschäftigten gewünscht. So haben wir beispielsweise vorgeschlagen, insbesondere Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten den kompletten durchschnittlichen Tages-Bruttolohn je Freistellungstag zu erstatten und nicht wie die Landesregierung nur eine Teilentschädigung vorzusehen“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.