Grüne für umfassende Reform des Lehrerbildungsgesetzes

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In der kommenden Landtagssitzung wird über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes entschieden. Dieser sieht die Angleichung des Lehramtsstudiums für Grundschulen und Regelschulen an bundesweit geltende KMK-Vorgaben vor. Zudem soll im Grundschulbereich ein schulpraktisches Semester eingeführt werden, welches auf den 18-monatigen Vorbereitungsdienst angerechnet werden kann. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion plant, zu diesem in der anstehenden Landtagssitzung einen umfassenden Entschließungsantrag vorzulegen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion: „Gute Schule ist ohne eine qualitativ hochwertige, moderne Ausbildung unserer Lehrkräfte nicht möglich. Leider gibt der Gesetzentwurf der Landesregierung keinerlei Antworten auf die drängenden bildungspolitischen Herausforderungen, vor denen wir auch im Freistaat stehen. Statt die Gelegenheit der Gesetzesänderung zu nutzen und die Lehrerbildung umfassend zu modernisieren, dreht Bildungsminister Matschie wieder einmal lediglich an einigen kleinen Stellschräubchen. Wir dagegen fordern - wie im Übrigen auch ein Großteil der Anzuhörenden zur Gesetzesänderung – eine umfassende Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung.“ Die grüne Bildungspolitikerin Rothe-Beinlich plädiert vor allem für eine verstärkte Ausrichtung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an individueller Förderung und Inklusion. Nach den Vorstellungen der Grünenpolitikerin soll in allen Lehramtsstudiengängen mindestens ein verpflichtend zu absolvierendes Modul zum Umgang mit Heterogenität belegt werden. „Auch die unterschiedlichen Strukturen der Lehramtsausbildung im Freistaat versteht mittlerweile kein Mensch mehr. Wir wollen diese in Thüringen konsequent vereinheitlichen, sodass an allen Standorten und Lehramtsausbildungen die gleichen Rahmenbedingungen zu erwarten sind. Den Vorbereitungsdienst wollen wir ebenfalls konsequent auf 18 Monate angleichen und in der Masterphase sollte jede und jeder Studierende mindestens ein Praxissemester an einer Schule absolvieren. Damit ermöglichen wir endlich mehr Praxisanteile im Studium als bisher“, erläutert Rothe-Beinlich. Die Bildungspolitikerin gibt weiterhin zu bedenken, dass sich durch die Vereinheitlichung der Ausbildungsdauer sowie der Ausbildungsstrukturen auch besoldungsrechtliche Unterschiede zwischen den Lehrkräften erübrigen. „Wir können es schon lange nicht mehr nachvollziehen, warum Grundschullehrkräfte mit vergleichbaren fachlichen Qualifikationen auch künftig schlechter bezahlt werden sollen als ihre Kolleginnen und Kollegen in weiterführenden Schulen. Diese Ungleichbehandlung muss unseres Erachtens ein Ende haben. Außerdem wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung ermöglichen und für alle Phasen entsprechende Teilzeitmodelle dazu entwickeln“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend, die auf eine fundierte Debatte im Plenum hofft, obgleich die Koalitionsfraktionen im Ausschuss zu keinerlei Aufnahme von Anregungen aus der Anhörung bereit waren.