Grüne fordern niederschwelligen Zugang zum berufsvorbereitenden Jahr

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Der Thüringer Flüchtlingsrat fordert das Bildungsministerium auf, die Zugangsvoraussetzungen zum Berufsvorbereitenden Jahr Sprache (BVJ-S) nicht zu verschärfen. So soll offenkundig das Sprachniveau A2 zukünftig eine der Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme am BJV-S sein. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungs- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Ein Anheben des Sprachniveaus auf die Stufe A2 als Zugangsvoraussetzung für das BVJ-S halten wir für eine klar falsche Entscheidung. Bildungspolitisches Ziel dieser Landesregierung ist es schließlich, den Zugang zu Bildung für alle Geflüchteten möglichst umfassend zu gewährleisten. Insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, sehen wir das BVJ-S als einen besonders wertvollen Bildungsgang an. Daher können wir nicht nachvollziehen, warum nun der Zugang dazu erschwert werden soll. Bleibt es bei diesen restriktiven Regelungen werden viele junge Menschen, die keinen Zugang zu einem Integrationskurs haben, faktisch vom Besuch einer Berufsschule ausgeschlossen. Damit wird Integration unnötig erschwert.“

Die bündnisgrüne Bildungspolitikerin macht zudem darauf aufmerksam, dass auch zusätzliche Sprachkurse, beispielsweise an den Volkshochschulen, den Besuch des berufsvorbereitenden Jahres nicht ersetzen können.

„Es ist sehr gut, dass das grün geführte Migrationsministerium Sprachkurse über die Volkshochschulen finanziert. Allerdings stehen diese Sprachkurse nicht bedarfsdeckend im Freistaat zur Verfügung und führen zudem nur zum Sprachniveau A1. Wir hoffen daher dringend auf ein Umdenken im Bildungsministerium. Schließlich geht es uns darum, Lücken im Bildungssystem zu schließen und keine neuen Lücken zu schaffen. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele junge Menschen die Chance erhalten, einen ordentlichen Schulabschluss zu erwerben, um anschließend eine Ausbildung zu beginnen. So darf es auch nicht dazu kommen, dass zukünftig 22-jährige Geflüchtete vom Zugang zum BVJ-S ausgeschlossen werden. Daher sollte auch die Altersgrenze für das BVJ-S auf möglichst 27 Jahre angehoben werden“, fordert Rothe-Beinlich abschließend.