Gelingende Inklusion braucht Verlässlichkeit und Ressourcen

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Gestern hat die Thüringer Bildungsministerin Dr. Klaubert im Inklusionsbeirat Eckpunkte für ein inklusives Schulgesetz vorgelegt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion:

"Wir nehmen die Vorschläge aus dem Bildungsministerium zum inklusiven Schulgesetz interessiert zur Kenntnis. Sie sind eine gute Grundlage für nun anstehende Konkretisierungen. Wir jedenfalls sind froh, dass unser gemeinsam vereinbartes Vorhaben, das Thüringer Schulgesetz und das Förderschulgesetz zu einem inklusiven Schulgesetz zusammenzuführen, wieder an Fahrt aufnimmt. Der Gedanke, der dahinter steht, ist die Wertschätzung der Vielfalt an Potenzialen, die jedes einzelne Kind mitbringt und für das es die entsprechende Förderung braucht."

Die grüne Bildungspolitikerin betont zudem, dass sie die Forderung der Bildungsministerin nach mehr Personal für die sonderpädagogische Förderung durchaus unterstützt.

"Allerdings bezweifle ich, dass 170 zusätzliche Stellen für Sonderpädagogik ausreichen, um die Rahmenbedingungen an den allgemeinen Schulen substantiell zu verbessern und den tatsächlichen Förderbedarfen Rechnung zu tragen. Hier sehen wir ähnlich wie die GEW deutlich mehr Personalbedarfe. Zudem braucht es schon in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ein Augenmerk auf den Umgang mit Heterogenität. Die Kapazitäten in der Ausbildung für Sonderpädagogik reichen hier bei weitem nicht aus. Hier ist auch das Wissenschaftsministerium gefordert. Die Eckpunkte beschreiben weiterhin Entwicklungsperspektiven für Förderschulen, insbesondere im Bereich Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung. Dass sich diese zukünftig zu staatlichen Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren weiterentwickeln sollen, halten wir durchaus für einen guten Vorschlag. Auch die neuen Kooperationsmöglichkeiten von Förderzentren mit anderen Schultypen begrüßen wir", so Rothe-Beinlich weiter.

"Allerdings muss ein inklusives Schulgesetz neben den personellen auch die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen schaffen. Zudem gilt es noch viele Barrieren - gerade in den Köpfen - zu überwinden. Inklusion ist ein Menschenrecht und dies muss sich auch in der Schulgesetzgebung widerspiegeln. Und Inklusion ist weit mehr als die Berücksichtigung besonderer Bedarfe - es geht ganz entschieden auch um eine Frage der Haltung", schließt Rothe-Beinlich.