Finanzierung freier Schulen in Sachsen verfassungswidrig

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Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat heute mehrere Regelungen zur Finanzierung der freien Schulen für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Mit Blick auf die Anfang des nächsten Jahres vor dem Thüringer Verfassungsgericht anstehende Verhandlung zu unserer Normenkontrolle stimmt uns das heutige Urteil aus Sachsen ausgesprochen hoffnungsfroh. Auch unsere Klage zielt unter anderem auf das Gleichbehandlungsgebot ab, welches in Thüringen mit der Gesetzesnovellierung für freie Schulen aus unserer Sicht verletzt wird. Außerdem fordern wir Transparenz über die Berechnungsgrundlagen für die Finanzierung der freien Schulen.“

In Sachsen hatten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der Linken und der SPD geklagt. In Thüringen wird die Klage nur durch die bündnisgrüne Fraktion vertreten und soll voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres verhandelt werden. Auch in Brandenburg klagt die Opposition für eine Gleichbehandlung der freien Schulen.

„Aufhorchen lässt uns zudem, dass das sächsische Gericht urteilt, es käme einem Neugründungsverbot gleich, dass die staatliche Förderung für freie Schulen in Sachsen erst nach vier Jahren greift. In Thüringen sind es drei Jahre, die von den Trägern allein gestemmt werden müssen. Auch diese Maßgabe hatte, verbunden mit den gesunkenen Mittelzuweisungen, dazu geführt, dass sämtliche Neugründungsvorhaben in Thüringen zurück gestellt wurden“, so Rothe-Beinlich weiter.

Hier erhofft sich die bündnisgrüne Fraktion für Thüringen einen ähnlich lautenden Richterspruch.

„Wir warten jetzt selbstverständlich noch das Urteil in Gänze ab. Allerdings sehen wir deutliche Parallelen mit Blick auf die Gesetzeslagen. Unsere Position bleibt: Dem Staat muss jedes Kind gleich viel wert sein, egal welche Schule es besucht, wenn diese den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllt“, so die grüne Bildungspolitikerin abschließend.