Bildungs- und Schulqualität in Thüringen: Interne und externe schulische Evaluation in allen Schulen in Thüringen

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Die Bildungsqualität ist das Ergebnis der Arbeitsprozesse an jeder einzelnen Schule in Thüringen, die zwangsläufig unterschiedlich ist und demzufolge auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

Nach § 40b Thüringer Schulgesetz sind die Thüringer Schulen in der Gestaltung des Unterrichts, der Erziehung und des Schullebens im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich. Dieses Konzept folgt den bundes- und europaweiten Erfahrungen, dass Verantwortungsübernahme vor Ort besser als eine ständige operative Interventionskultur „von oben“ in der Lage ist, die für die einzelnen Schulen wirksamen und passenden Qualitätskonzepte zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen. Schulen sind daher per Schulgesetz zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung verpflichtet.

Zur Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität sollen die Schulen regelmäßig interne Evaluationen durchführen und in angemessenen Zeitabständen zudem an Evaluationen durch externe Expertinnen und Experten teilnehmen. Interne und externe Evaluationen machen die Bildungsleistungen jeder einzelnen Schule transparent und fordern Handlungsprozesse in den Schulen und darauf bezogene Steuerungs- und Unterstützungsleistungen anderer Landeseinrichtungen ein. Die so gewonnenen Daten zielen sowohl auf die jeweils unterschiedliche Verantwortung der staatlichen Schulämter, als auch auf die des Thüringer Institutes für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (THILLM) - verbunden an einen schulbezogenen Referenzrahmen, welcher sich an gemeinsamen Qualitätskonzepten orientiert. Die externe Evaluation als Kern der staatlichen Qualitätsvergewisserung ist nach einer Information auf dem Thüringer Schulportal seit dem 01.11.2015 vorläufig ausgesetzt.