In der heutigen Plenarsitzung des Thüringer Landtages wurde das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingebracht. „Die Auswirkungen der aktuellen Lage treffen auch die Hochschulen und den Wissenschaftsbetrieb im besonderen Maße. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir Regelungen treffen, die die Hochschulen befähigen schnelle Lösungen umzusetzen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung demokratischer Teilhaberechte“, erklärt Olaf Müller, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.
„Wir haben im Blick, dass in dieser besonderen Zeit viel Augenmaß gefragt ist. Das Sommersemester darf weder zum Nachteil für die Studierenden noch für Mitarbeiter*innen oder Dozierende werden. Unsere Regelungen im Thüringer Hochschulgesetz sind gut und richtig. Sie wurden aber zu einer Zeit erstellt und zielten auf einen Zustand, der Corona nicht kannte. Wir werden von einigen Regelungen zukünftig temporär abweichen müssen, das können die Hochschulen beispielsweise über Sonderrahmensatzungen tun. Das erfordert von allen Beteiligten viel Wohlwollen und Flexibilität. Die Beibehaltung demokratischer Beteiligungsrechte ist dabei allerdings elementar wichtig. Auch wenn diese im Verfahren an die Situation angepasst werden müssen, bleiben Beteiligungs-, Einspruchs- und Kontrollrechte bestehen. Diese können und sollen wahrgenommen werden“, so Müller.
„Mit dem Gesetz haben wir digitale Verfahren in der Hochschulgremienarbeit ermöglicht, weiterhin Regelungen zur Immatrikulationsdauer geschaffen, welche die Situation von Studierenden und Prüfungsmodalitäten berücksichtigen. Ziel ist es, so viele Studienleistungen wie nur möglich anzubieten und anzuerkennen. Wir wollen kein verlorenes Semester“, stellt Müller klar.
„Auch die Studienbedingungen haben wir mit dem Gesetz in den Blick genommen. Das Ministerium unterstützt die Hochschulen mit einem Sonderfond „Digitale Lehre“, Einnahmeausfälle des Studierendenwerks werden wir von Landesseite ausgleichen, um eine Mehrbelastung der Studierenden abzuwenden. Eine hohe Qualität in Lehre und Forschung werden wir mit dem eingebrachten Gesetz auch weiterhin sicherstellen und den Hochschulstandort Thüringen stärken“, schließt Müller ab.