Rot-Rot-Grün brachte mit ihrem Antrag, beschlossen in der 140. Sitzung des Thüringer Landtages am 13. Juni 2024, umfangreiche Maßnahmen auf den Weg, um die Digitalisierung in Thüringen weiter voranzubringen.
Die Digitalisierung ist längst kein Neuland mehr, sondern durchdringt und verändert alle Lebensbereiche. Die Geschwindigkeit, in der digitale Innovationen entstehen, verdeutlicht, dass die Digitalisierung eine Daueraufgabe ist, bei welcher der Staat gefordert ist, seine eigenen Prozesse und Abläufe zu digitalisieren, die Infrastruktur zu bereitzustellen, damit alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen Zugang zu schnellem Internet haben, und einen rechtlichen Rahmen für den verantwortlichen Einsatz digitaler Innovationen, wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz (KI), zu schaffen.
Um dem Charakter der dauerhaften Aufgabe gerecht zu werden, sollen die Digitalisierungsziele für Thüringen in einer Rahmenstrategie festgeschrieben werden. Die Rahmenstrategie wird durch alle Ressorts umgesetzt, die jeweils Einzelstrategien für ihren Zuständigkeitsbereich entwickeln, die auf die in der Rahmenstrategie festgelegten Ziele einzahlen. Flankierend dazu sollen das Fortbildungsangebot und Anreizsysteme für die Bediensteten des Landes ausgebaut werden.
Auch nach Fristende ist die Zahl der Online-Dienste nach dem Onlinezugangsgesetz (OGZ) weiter zu erhöhen. Die Thüringer Kommunen sind bei dieser Aufgabe weiterhin durch die Thüringer E-Government-Richtlinie zu fördern und unter anderem durch die Bereitstellung von Basisdiensten zu unterstützen. Für die dauerhafte Umsetzung des OZG, der neuen Anforderungen durch das kommende OZG 2.0, der Registermodernisierung und der SDG-Verordnung sind in angemessenem Umfang Ressourcen zu mobilisieren, um die Verwaltungsdigitalisierung zu beschleunigen.
Die Komplexität, die durch die unterschiedliche Aufgabenwahrnehmung durch Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden entsteht, bremst die Verwaltungsdigitalisierung aus. Eine Aufgabenkritik soll Erkenntnisse liefern, wie diese Komplexität reduziert werden kann. Außerdem soll im Rahmen einer Potenzialanalyse ermittelt werden, welche Aufgaben oder Aufgabenbestandteile des Landes vollständig automatisierbar sind und sich für den Einsatz von KI eignen.
Aktuell unterliegen die Sektoren Staat und Verwaltung nicht den Regularien des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und gelten damit nicht als Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes. Da sowohl Land als auch Kommunen von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, soll eine Aufnahme in oben genanntes Gesetz durch eine Initiative auf Bundesebene geprüft werden.