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„Unser Gesetz zur Modernisierung des Thüringer Schulwesens will die Zukunft gestalten, auf aktuelle bildungspolitische Herausforderungen reagieren, die Schul- & Unterrichtsentwicklung voranbringen, Lehrkräfte entlasten & ganz praktische Probleme angehen.
Um die Schul- & Unterrichtsentwicklung voranzubringen, schlagen wir eine Reihe von Maßnahmen vor, bspw. die Praxisorientierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip, einen sicheren Rechtsrahmen für digitalen Unterricht & die Ausweitung der Lernmittelfreiheit ab Klassenstufe 5.
Nicht zuletzt wollen wir eine Weiterentwicklung des längeren gemeinsamen Lernens mit einem moderaten wohnortnahen Ausbau der Gemeinschaftsschulen innerhalb von fünf Jahren dort, wo Grund- & Regelschulen sich bereits an einem Ort bzw. Gebäude befinden.
Der 2. Schwerpunkt unseres Entwurfs ist die wirksame Entlastung von Lehrkräften - mit der Aufnahme von pädagogischen & Verwaltungsassistenzen sowie der Abschaffung der BLF. Dieses überholte Prüfungsformat braucht es aus unserer Sicht einfach nicht mehr.
Zudem gehen wir praktische Probleme an: Beim Auswahlverfahren an Schulen sollen Geschwisterkinder stärker berücksichtigt & der Schulbesuch außerhalb Thüringens erleichtert werden, für kleine Grund- & Regelschulen die Möglichkeit v Schulkooperationen gegeben werden.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir mit allen Akteur*innen im Land das Gespräch suchen wollen. Allerdings ist für uns fraglich, ob die CDU ebenfalls im Sinn der Sache ernsthaft bereit ist, über Schulgesetzänderungen zu diskutieren“, so Astrid Rothe-Beinlich heute im #PlenumTh zur Modernisierung des Schulwesens.