Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung

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Der Thüringer Lehrerverband (tlv) hat sich in seinem heutigen Newsletter mit einem Appell an die Landespolitik gewandt. Dieser suggeriert, dass die Situation von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache nicht die entsprechende landespolitische Aufmerksamkeit erfahre und die Lehrerinnen und Lehrer durch die Landespolitik – so der tlv – quasi allein gelassen würden. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

„Die reißerische Art und Weise der Skandalisierung im aktuellen Newsletter des tlv kann faktisch nur als ein fragwürdiges Beispiel von Stimmungsmache verstanden werden. Der Inhalt der Meldung jedenfalls hat mit der Realität so gut wie nichts zu tun. Schließlich beschäftigen wir uns im Landtag, sowohl nahezu in jeder Ausschuss- als auch in jeder Landtagssitzung mit der aktuellen Situation in den Thüringer Schulen und hierbei insbesondere mit der Situation der Beschulung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache. Der tlv sollte dies auch zur Kenntnis nehmen, wenn es ihm um die Sache geht. Wir jedenfalls bedanken uns bei allen Schulen, in denen diese Kinder notwendige Unterstützung erfahren.“

Die bündnisgrüne Bildungspolitikerin weist einmal mehr darauf hin, dass die rot-rot-grüne Koalition mit dem Doppelhaushalt für die kommenden zwei Jahre einen Einstellungskorridor von 1300 Lehrerstellen geschaffen und zudem weitere 100 Stellen für Deutsch-als-Zweitsprache (DaZ) ermöglicht hat.

„Außerdem arbeitet das Bildungsministerium derzeit intensiv daran, die DaZ-Ressourcen in den Schulen und die fachlichen Kompetenzen der vorhandenen Lehrkräfte durch unterrichtsbegleitende Fortbildungsprogramme weiter auszubauen. Mit der Erarbeitung von Handreichungen für Lehrkräfte werden diese zudem nachhaltig unterstützt. „Nur weil ein CDU-Antrag nicht sofort beraten werde, kann man hier nicht von Untätigkeit reden. Das Plenum verfährt nach den Regeln der Geschäftsordnung und die Tagesordnung wird gemeinsam im Ältestenrat festgelegt“, gibt Rothe-Beinlich zu bedenken. „Aufgrund der Vielzahl von Anträgen kommt es dann mitunter vor, dass deren Abarbeitung nicht unmittelbar erfolgen kann.“

Astrid Rothe-Beinlich weist allerdings auch darauf hin, dass es in Thüringen insbesondere bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durchaus noch Probleme bei der Umsetzung der Schulpflicht gebe. „So gibt es Beispiele von unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen, die seit mehr als drei Monaten in Thüringen leben und von den örtlichen Jugendämtern noch nicht in den Schulen angemeldet wurden. Hier müssen die Jugendämter dringend ihrer Verpflichtung nachkommen, den Zugang zu Bildung auch für diese Jugendlichen zu gewährleisten. Schwierig gestaltet sich zudem die Problematik, dass die Schulpflicht in Thüringen zehn Schulbesuchsjahre umfasst. Viele junge Geflüchtete sind zwar bereits 16 oder 17 Jahre, haben aber aufgrund der schwierigen Situation in ihren Herkunftsländern weder zehn Jahre eine Schule besucht, noch verfügen sie über einen Schulabschluss. Unser Ziel ist es, ähnlich wie in Hamburg ein Recht auf Bildung auch für diejenigen festzuschreiben, die älter als 16 Jahre sind, um ihnen einen Schulabschluss und damit perspektivisch auch den Zugang zum Studium oder Arbeitsmarkt zu ermöglichen“.