Verkehrssicherheit: Mehr Rechte für kleinere Kommunen

Es ist abstrus: Während in Siegelbach, einem kleinen Dorf, das zu Arnstadt gehört - die Geschwindigkeit mit einer stationären Messanlage gemessen werden kann, ist dies in Leimbach, einer wesentlich größeren Gemeinde bei Bad Salzungen nicht möglich. Und das obwohl dort die Verkehrsbelastung wesentlich höher ist.

Der Grund liegt in einer Verordnung aus dem Jahre 1998, die festlegt, dass nur Gemeinden mit damals mehr als 20.000 Einwohnern das Recht haben die Geschwindigkeit selbst zu messen. Überall sonst darf das nur die Polizei.

Begründet wird dies von der Landesregierung damit, dass nur größere Kommunen die Leistungsfähigkeit hätten, solche Kontrollen durchzuführen und auch die großen Kommunen dies nicht alle nutzen. Als Totschlagargument wird dann von den Koalitionären noch hinzugefügt, dass das doch eh nur Abzocke der Kommunen sei, um ihr Gemeindesäckel zu füllen.

Diese Argumente sind offensichtlich halbherzig. Eine Studie, die der Rechtsanwalt Karsten Sommer in unserem Auftrag erstellt hat, zeigt auf, dass in fast allen anderen Bundesländern alle Kommunen das besagte Recht haben. Die aktuelle Thüringer Regelung hält Sommer für nicht haltbar.

Doch zwischen Schwarz und Grün passt hier kein Blatt. Sie wehren sich gegen jede Änderung. Die Sicherheit wird relativiert bis sie irrelevant wird. Stillstand wo man ihn nicht gebrauchen kann. Man muss fast hoffen, dass eine Gemeinde gegen diese Regelung klagt.

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