Umsetzung der EU-Richtlinie zum Lärmschutz in Wutha-Farnroda

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In Umsetzung der zweiten Stufe der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm stellte die Gemeinde Wutha-Farnroda einen Lärmaktionsplan auf. Grundlage für die Betroffenheit ist die Bundesstraße 88 mit über drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Der Lärmaktionsplan listet eine Reihe Maßnahmen auf, um dem geforderten Lärmschutz Rechnung zu tragen, u. a. Tempobeschränkungen, Umbaumaßnahmen zur Verkehrsberuhigung, geänderte Verkehrsführungen, der Einsatz von Dialog-Displays und Nachtfahrverbote. Die größte Entlastung hinsichtlich des Lärms würde sich durch eine Ortsumgehungsstraße ergeben. Da diese auch vorbehaltlich des neuen Bundesverkehrswegeplans als in der Umsetzung sehr langfristige Maßnahme zu werten ist, müssen alle anderen Maßnahmen als Übergangsmaßnahmen verstärkt Gewicht bekommen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind kostengünstige Maßnahmen, um Lärm zu reduzieren. Eine Absenkung um 3 dB(A) wird als Halbierung des Lärmpegels wahrgenommen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster stellte klar, dass es nicht erforderlich ist, dass die straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zu einer Pegelabsenkung um 3 dB(A) führt. Selbst eine Verbesserung von 2,1 dB(A) ist wegen der nach Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr gebotenen Aufrundung schon als geeignete Maßnahme anzusehen. Nach Kenntnis der Fragestellerin haben das Landratsamt Wartburgkreis und das Straßenbauamt Südwestthüringen zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Wutha-Farnroda Stellung genommen und Fragen hierzu aufgeworfen. Das Landratsamt Wartburgkreis soll danach im Zusammenhang mit möglichen Geschwindigkeitsbegrenzungen geäußert haben, dass hierzu belastbare Informationen nicht hinreichend vorliegen würden. Die mögliche Lärmreduzierung um bis zu 3 dB(A) würde unterhalb der merklichen Hörbarkeitsschwelle für das menschliche Ohr liegen und begründe daher ein Nachtfahrverbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht. Auch das Straßenbauamt Südwestthüringen würde Geschwindigkeitsbegrenzungen und bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung nicht befürworten und begründe dies mit der Unfallhäufigkeit.

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