Umsetzung der EU-Richtlinie zum Lärmschutz

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Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm, die sogenannte EU-Umgebungslärmrichtlinie verfolgt die EU europaweit vergleichbare Ansätze, Menschen vor Lärm zu schützen. Lärmschwerpunkte werden durch eine Kartierung erfasst. Kommunen stellen daraufhin unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne auf. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde durch Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. In mehreren Stufen müssen danach der Lärm in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen sowie Haupteisenbahntrassen erfasst und in der Folge Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Bis zum 18. Juli 2013 mussten Gemeinden an Straßen mit über drei Millionen Fahrzeugen im Jahr Lärmaktionspläne aufstellen.

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