Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbau- und Abwasserbeiträge

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Nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz können die Gemeinden und Landkreise des Freistaats Thüringen für den lnvestitionsaufwand ihrer öffentlichen Einrichtungen von den Grundstückseigentümern Beiträge erheben. Interpretiert wird dieses "können" nicht als Ermessen, sondern als "Ermächtigungskönnen", wodurch letztlich eine Pflicht begründet wird. Als Begründung wird der so genannte besondere Vorteil angeführt, der den Beitragspflichtigen durch die Möglichkeit der lnanspruchnahme erwachse. Inwieweit dieser Vorteilsbegriff noch haltbar ist, ist umstritten und im Ergebnis in Frage zu stellen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Infrastruktur einer Gemeinde eine Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, die von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird und eben nicht nur die angrenzenden Grundstückseigentümer betrifft, kann die derzeitige Regelung nicht überzeugen. Vielmehr rechtfertigt dieser Umstand, dass auch möglichst alle an den Kosten für den gemeindlichen Straßenausbau beteiligt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Regelung in Bezug auf Abwasserbeiträge. Auch hier ist ein alleiniger Vorteil des Grundstücksinhabers nicht ersichtlich. Mit dem Gesetz soll eine alternative Finanzierungsform im Abwasserbereich und im kommunalen Straßenausbau geregelt und damit das überholte, aus dem 19. Jahrhundert stammende Beitragsfinanzierungssystem überwunden werden, was mit einer Stärkung der Transparenz und Akzeptanz der Refinanzierung kommunaler lnfrastruktureinrichtungen einhergeht und zu einer konsequenten Anwendung des Aquivalenzgrundsatzes bei der Erhebung von Kommunalabgaben führt. Der vollständige Gesetzentwurf ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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