Rechtliche Stellung von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum

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Carsharing liefert einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Verkehrs- und Umweltbelastungen. Durch ein Carsharing-Fahrzeug werden durchschnittlich zehn andere eingespart. Dies entlastet den öffentlichen Parkraum erheblich. Zudem reduzieren Carsharing-Nutzerinnen und -Nutzer ihre gefahrenen Kilometer und nutzen verstärkt den Verkehrsverbund. Es ist deshalb sinnvoll und notwendig für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge öffentlichen Verkehrsraum verbindlich zur Verfügung zu stellen. Bislang gibt es in Thüringen dazu noch keine verbindliche Regelung.

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