Rechte und Pflichten bei Verunreinigung von Straßen durch Viehtrieb

Bild zur News

Bei einer Demonstration am 6. Mai 2014 unterstützten Bürgerinnen und Bürger einen ortsansässigen Schafhalter aus Bad Klosterlausnitz bei seiner Protestaktion vor dem Stadthaus in Hermsdorf. Dem Schäfer wurde wegen unzureichender Beseitigung von Schafskot und Dreck von Straßen und Wegen ein Bußgeld ausgesprochen. Bei Nichtzahlung des Bußgeldes drohte ihm das zuständige Ordnungsamt mit Beugehaft. Der Schäfer hatte über mehrere Wochen seine Herde durch die Stadt Hermsdorf getrieben, um mit den Tieren auf eine Weidefläche an der Autobahn 9 zu kommen. Mit der Protestaktion setzte sich der Schäfer zur Wehr und suchte das Gespräch mit den Verbandsräten der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf. Der Protest führte zu keiner einvernehmlichen Lösung.

Schlagworte